Gerade die Urheberrechtsreform hat in der Bevölkerung für viel Aufruhr gesorgt.

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Mit zahlreichen Maßnahmen versucht die türkisblaue Bundesregierung, das Netz zu regulieren. Diese Vorstöße werden von Datenschützern als massive Eingriffe in die Funktionsweise des Internets kritisiert. Von der Digitalsteuer bis zur De-Anonymisierung im Web: Einige Probleme sind damit verbunden.

1. Urheberrechtsreform der EU

Für Gernot Blümel (ÖVP) ist die geplante Urheberrechtsreform der EU so etwas wie ein Steckenpferd. Kaum eine Pressekonferenz zu netzpolitischen Themen ohne Hinweis des Medienministers, wie wichtig die dahingehenden Pläne seien. Die Reform soll eigentlich sicherstellen, dass das Urheberrecht erneuert und an das Zeitalter des Internets angepasst wird – die letzte Version stammt aus dem Jahr 2001.

Doch zwei der geplanten Maßnahmen werden von Netzaktivisten und Experten als Gefahr für das freie Internet kritisiert. Als problematisch sehen sie das sogenannte Leistungsschutzrecht und die Uploadfilter. Ersteres verbietet die Verbreitung von Textfragmenten – das könnte, Kritikern zufolge, die Linkfreiheit im Netz einschränken. Uploadfilter prüfen Inhalte bereits vor ihrer Veröffentlichung automatisiert auf Urheberrechtsverletzungen.

Besteht eine solche, muss die Veröffentlichung verhindert werden. Problematisch ist, dass auch legale Inhalte gesperrt werden könnten.Während Österreichs Ratspräsidentschaft versuchte Blümel vergeblich, die Trilogverhandlungen zu Ende zu bringen. Die finale Abstimmung verschob sich letztlich um Monate – am Montag stimmt nun der EU-Rat ein letztes Mal ab. Der Wunsch des Ministers, ein strenges Urheberrecht, wird dennoch höchstwahrscheinlich umgesetzt.

2. "Neue" Vorratsdatenspeicherung

Im September vergangenen Jahres landete – für die Opposition überraschend – ein Gesetzesentwurf im Ministerrat, der eine Vorratsdatenspeicherung vorsah. Vorgeschlagen wurde er vom Innenministerium. Konkret sollten künftig alle von Nutzern verwendete IP-Adressen gespeichert werden. Strafverfolgungsbehörden sollten diese dann ohne richterliche Anordnung einsehen können, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, wobei kein Strafrahmen definiert wurde.

Die Pläne waren insofern bemerkenswert, als die Vorratsdatenspeicherung bereits zwei Mal, nämlich 2014 und 2016, vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden war. Die Regierung strich die Pläne kurzfristig – auch, weil sie technisch gar nicht umsetzbar waren. Innerhalb der EU arbeitet aber eine Arbeitsgruppe an einer rechtskonformen Version einer Vorratsdatenspeicherung.

Das Begehren der Regierung nach mehr Überwachung zeigt auch ein Gesetzespaket, das im April 2018 verabschiedet wurde. Unter anderem wird seither an einem Bundestrojaner gebaut, einer staatlichen Spionagesoftware.

3. Digitalsteuer mit Datensammelei

Nachdem sich die Finanzminister der EU entschlossen hatten, erst noch auf eine Studie zu warten, bevor sie eine Digitalsteuer entwerfen, entschied sich Österreich dazu, sie im Alleingang einzuführen. Der Gesetzesentwurf, der vergangene Woche öffentlich wurde, enthält mehrere Passagen, die IT-Unternehmen dazu verpflichten, IP-Adressen und Standortdaten von Nutzern bis zu sieben Jahre lang zu speichern.

Experten zufolge könnten diese Informationen genutzt werden, um ein umfangreiches Bewegungsprofil zu erstellen. Zudem müssten Konzerne eine umfangreiche Liste darüber führen, welche IP-Adresse welche Werbung gesehen hat – in Zeiten von personalisierter Werbung sind das sensible Informationen. Dazu kommt, dass der Internetprotokollstandard IPv6 sich immer mehr verbreitet, was immer mehr Geräte eindeutig identifizierbar macht.Nach massiver Kritik, etwa von Datenschützer Max Schrems, kündigte das Finanzministerium eine Änderung an: IP-Adressen sollen künftig in anonymisierter Form gespeichert werden.

4. De-Anonymisierung im Netz

Medienminister Blümel will die Anonymität im Netz abschaffen. Zwar soll es auch in Zukunft möglich sein, unter einem Pseudonym zu posten, im Hintergrund müssen Nutzer aber ihren Namen und ihre Adresse hinterlegen. Plattformbetreiber müssen die Echtheit der Daten verifizieren – und sie Behörden, sofern ermittelt wird, weiterreichen. Auch Private sollen sie erhalten, wenn beispielsweise der Verdacht auf Rufschädigung besteht. Details dazu, wie Plattformen das bewerkstelligen sollen, bleiben offen.

Recherchen des STANDARD belegen, dass die Regierung beim Entwurfsprozess einen spezifischen Authentifizierungsdienst angedacht hatte, den Mobilfunker kommendes Jahr starten wollen. Kurzfristig wurde das Gesetz aber überarbeitet. Betroffen sind Plattformen, die mehr als 100.000 registrierte Nutzer haben, mehr Umsatz als 500.000 Euro jährlich erzielen oder eine Presseförderung von über 50.000 Euro bekommen. Seiten wie das FPÖ-nahe unzensuriert.at sind somit ausgenommen. Die Plattform kündigte dennoch an, dass sie plane, ihr Forum abzudrehen. (Muzayen Al-Youssef, Markus Sulzbacher, 12.4.2019)