Die Eltern sind der Meinung, dass ihre Kinder sich gut entwickeln können – auch ohne Impfungen.

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Das ungarische Verfassungsgericht hat ein strenges Urteil hinsichtlich der Einhaltung der Impfpflicht gefällt. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, kann ihr Erziehungsrecht eingeschränkt und ihnen das Kind bzw. die Kinder vorübergehend entzogen werden, so die Entscheidung.

Das Verfassungsgericht entschied in einem konkreten Fall, in dem Eltern die Schutzimpfungen verweigerten und einem gerichtlich geforderten Erscheinen zu Impfungen nicht nachkamen. Die Vormundschaftsbehörde entschied daraufhin, dass die Kinder bei Pflegeeltern untergebracht werden müssen. Die Kinder konnten jedoch nicht von den Eltern getrennt werden, da die Mutter mit den Kindern ins Ausland flüchtete und trotz Haftbefehl bisher nicht gefasst wurde, berichtete das Internetportal "ATV.hu".

Laut Meinung der Eltern würden fehlende Impfungen weder das Leben noch die Entwicklung der Kinder direkt gefährden. Ihr Einspruch hinsichtlich der "Verfassungswidrigkeit" wurde seitens des Verfassungsgerichts nun abgelehnt. Dieses verwies auf die Bedeutung der Schutzimpfungen für die Steigerung der Widerstandsfähigkeit des Menschen gegen ansteckende Krankheiten und im Bezug auf die Vorbeugung ihrer Verbreitung. In Ungarn gibt es eine Impfpflicht für zehn Erreger, die Masern-Impfpflicht besteht schon seit den 1960er-Jahren. (APA, 15.4.2019)