Vergangenes Jahr versuchte Herbert Kickls (FPÖ) Innenministerium, eine Art Vorratsdatenspeicherung in Österreich einzuführen. Nun wird innerhalb der EU – auf auf Treiben der Regierung – eine rechtskonforme Version davon entworfen.

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Geht es nach der Bundesregierung, soll die Vorratsdatenspeicherung, die bereits 2014 und 2016 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt worden ist, zurückkehren. Dabei handelt es sich um die Speicherung bestimmter Daten wie Anrufprotokolle, Standortdaten und Einordnungen zu der genutzten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt – und die Weitergabe dieser Informationen an Behörden.

Auf Drängen von Österreich arbeitet der Ministerrat der EU an einer Richtlinie, wobei sich die Pläne noch in der Entwurfsphase befinden. Während Österreichs Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr wurde die Arbeit daran maßgebend weitergebracht. Eine eigene Arbeitsgruppe versucht, eine rechtskonforme Version der umstrittenen Überwachungsmethode zu entwerfen. Zeitgleich ist eine Machbarkeitsstudie in Arbeit, berichtet der ORF.

Österreich legte E-Privacy auf Eis

Justizminister Josef Moser erklärte bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Liste Jetzt, dass der Rat eine je nach Land angeordnete Speicherungsdauer von sechs bis zwölf Monaten bevorzuge. Details zu der Umsetzung gibt es noch nicht, offenbar soll aber das geplante E-Privacy-Gesetz eine tragende Rolle spielen. So verbietet dieses in einer vom EU-Parlament verabschiedeten Version eine Vorratsdatenspeicherung, offen ist nun aber, ob die Bestimmung darin enthalten sein wird oder nicht.

Laut informierten Personen habe Österreich die Richtlinie, die als Pendant zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt, bewusst während seiner Ratspräsidentschaft auf Eis gelegt, um eine finale Abstimmung des EU-Parlaments nach den Wahlen im Mai zu ermöglichen. Dadurch erhofft sich die Regierung, dass eine laxere Fassung das Parlament passiert. Bis Herbst dieses Jahres soll die EU-Kommission erste Vorschläge liefern.

Keine rechtskonforme Lösung

Die Telekommunikationsbranche spricht sich unterdessen klar gegen die Pläne aus. "Es gibt noch immer keine Lösung für die rechtlichen Probleme, die sich aus der diesbezüglichen EuGH-Judikatur ergeben", sagt Maximilian Schubert, Generalsekretär des Internetanbieterverbands Ispa, zum STANDARD. Alfred Noll, Justizsprecher der Liste Jetzt, kritisiert Moser scharf: Aus seiner Sicht werde der Wesenskern der Grundrechte angegriffen. Laut EuGH würde die Vorratsdatenspeicherung diesen sowie auch der österreichischen Verfassung widersprechen. Die SPÖ kündigt unterdessen eine parlamentarische Anfrage zu dem Thema an.

Es ist nicht das erste Mal, dass die türkis-blaue Regierung versucht, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Vergangenes Jahr wurden Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz aufgenommen, die die Speicherung von IP-Adressen vorgesehen hätten. Die Pläne wurden kurzfristig gekippt, offenbar wird das Bestreben nun auf EU-Ebene fortgesetzt.

Eine anlassbezogene Speicherpflicht wurde mit "Quick Freeze" bereits 2018 eingeführt: Nach behördlicher Anordnung müssen Daten bis zu zwölf Monate gespeichert werden. Nach Bewilligung eines Richters müssen sie dann weitergereicht werden. Bisher wurde Quick Freeze allerdings noch nicht eingesetzt. (Muzayen Al-Youssef, 17.4.2019)