Unangemeldet stehen heute nur noch die Sternsinger oder die Neigungsgruppe Halloween vor der Tür.

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Das gute alte Hausieren ist ja ziemlich aus der Mode gekommen. Daran hat wohl die EAV Mitschuld, die vor 30 Jahren empfahl: "Mach nie die Tür auf, lass keinen rein!" Zum anderen wurden vor ein paar Jahren mit der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte die Haustürgeschäfte neu geregelt. Wer einen Vertrag mit einer Firma außerhalb von deren Geschäftsräumen abschließt, hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

Erster Besuch

So kommt es, dass heutzutage höchstens noch die Neigungsgruppe Halloween ("Süßes oder Saures!") und die Sternsinger unangemeldet vorbeischauen. Und natürlich die GIS. Die war überhaupt der allererste Besucher in der neuen Wohnung.

Die Möbel waren noch nicht da, der Fernseher ergo auch nicht. Wir montierten gerade die Lampen. Da läutete es an der Tür. Den guten Rat der EAV befolgten wir nicht. Mussten wir auch nicht: Wir zahlten ja schon lange. Der freundliche Herr hat unsere neue Adresse ins System eingetragen und ward nie mehr gesehen. (Martin Putschögl, 3.5.2019)