Jedes Jahr wird in der Kärntner Gemeinde Bleiburg das faschistische Ustascha-Regime gefeiert. Von 1941 bis 1945 wurden durch die Ustascha-Herrschaft Serben, Juden, Roma und kroatische Antifaschisten verfolgt und ermordet, viele davon im Vernichtungslager Jasenovac.

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Erstmals wird das umstrittene Massentreffen von Rechtsextremen im Kärntner Bleiburg heuer als behördlich genehmigte Versammlung stattfinden (DER STANDARD berichtete). Wie nun aufgrund einer Recherche von Peter Pilz (Liste Jetzt) bekannt wurde, setzte sich die zuständige Behörde dabei über ein Rechtsgutachten hinweg, das sie selbst in Auftrag gegeben hatte: Verfassungsrechtler Heinz Mayer hat für die Bezirkshauptmannschaft (BH) Völkermarkt die Rechtsfrage geklärt, ob die Versammlung untersagt werden müsste oder nicht.

Und das Gutachten, das dem STANDARD vorliegt, spricht eine klare Sprache: Die Versammlung müsse untersagt werden. Nicht nur das: Die Behörde solle sogar einer etwaigen Beschwerde gegen den Untersagungsbescheid die aufschiebende Wirkung aberkennen. Andernfalls sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es neuerlich zu Vorfällen kommt, die nationalsozialistische Gedankengänge beleben", heißt es im Gutachten, und weiter: "Es besteht daher eine konkrete Gefahr für das öffentliche Wohl".

Die Behörde setzte sich über das Gutachten hinweg – und entschied im Sinne der kroatischen Veranstalter. Das Gedenken, in dem das faschistische kroatische Ustascha-Regime gefeiert wird, darf also regulär stattfinden.

Pilz sieht Schuld bei Kickl

Die Veranstaltung sei "eindeutig rechtswidrig", meint Pilz im STANDARD-Gespräch. Die BH hätte sie untersagen müssen. Da das Versammlungsgesetz im Wege der mittelbaren Bundesverwaltung bei Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ressortiert, sieht Pilz aber die Schuld weniger beim Bezirk Völkermarkt als bei Kickl. Dieser hatte ja unlängst erklärt, er sehe kein Problem in dem Aufmarsch. Pilz mutmaßt, dass der Innenminister der Bezirksbehörde den Auftrag erteilt habe, die Versammlung zuzulassen – und fordert nun Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) auf, im Wege einer Weisung den Bezirkshauptmann dazu aufzufordern, "den rechtmäßigen Zustand herzustellen".

Im Büro Kaiser hingegen zieht man sich auf STANDARD-Anfrage auf den bereits öfters geäußerten Standpunkt zurück, dass man dafür nicht zuständig sei. Das Versammlungsrecht sei Bundessache, Kickl müsse handeln, "uns sind da die Hände gebunden", sagt eine Sprecherin. Zugleich zeigt man sich im Büro Kaiser überrascht, dass es das Mayer-Gutachten gibt. Man sei darüber vom Bezirkshauptmann nicht informiert worden – und das, "obwohl die Kommunikation bisher immer gut funktioniert hat". Konkretes könne man also erst sagen, wenn man den Inhalt des Gutachtens kenne. Die BH Völkermarkt war am Montag für den STANDARD nicht erreichbar.

Das Treffen wird am 18. Mai auf dem Loibacher Feld stattfinden. In den vergangenen Jahren nahmen zumeist rund 10.000 Menschen am Treffen teil, wobei es immer wieder zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung und zu Verstößen gegen das Verbotsgesetz und das Abzeichengesetz kam. (Maria Sterkl, 6.5.2019)