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Den Entscheidungen von Frauen vertrauen und den Schwangerschaftsabbruch als Gesundheitsthema verstehen: Die Forderungen von Frauenrechtlerinnen sind weltweit sehr ähnlich.

Foto: AP/Rick Bowmer

Die Einstellung zur Fristenregelung hat sich in den letzten 45 Jahren sehr gewandelt. Im Jahr 1975 unterschrieben noch fast 900.000 Menschen das von dem Verein "Aktion Leben" initiierte Volksbegehren gegen die Fristenregelung, deren Kern der straffreie Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate ist.

2019 haben gerade einmal 60.600 die Petition #Fairändern unterschrieben. Diese will laut Initiatoren die Fristenregelung auch gar nicht abschaffen, aber dennoch einiges umkrempeln. Am folgenreichsten wären die geforderte verpflichtende Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie das Verbot von Spätabtreibungen allein aufgrund einer Fehlbildung des Fötus, also einer embryopathischen Indikation.

Am Dienstag wurde die Bürgerinitiative im zuständigen Ausschuss des Nationalrats behandelt. Die Initiative könnte allerdings datenschutzrechtliche Probleme bekommen, da sich Unterstützer mit ihrer Unterschrift automatisch zu weiteren Kontaktaufnahmen bereiterklärten. Das dürfte laut Experten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Unabhängig von diesen Schwierigkeiten und der ohnehin mageren Unterstützung entscheidet etwas anderes über Erfolg oder Misserfolg der Initiative. "Ob Petition oder Volksbegehren, das Instrument ist nebensächlich", sagt die Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle. Es gehe letztlich darum, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, und das sei #Fairändern gelungen. Die Regierungsparteien könnten so hochideologische Themen wie dieses vorbringen, ohne sich selbst zu sehr damit in Verbindung zu bringen – schließlich sei es von einer Bewegung aus der Bevölkerung gekommen.

Veränderte politische Landschaft

#Fairändern findet vor einem völlig anderen politischen Hintergrund statt als ähnliche Initiativen: Unter den Unterstützern von#Fairändern finden sich Nationalratsabgeordnete der FPÖ und ÖVP, auch Bundesminister Norbert Hofer ist dabei. Schon im Regierungsprogramm griff Ende 2017 Türkis-Blau mit der "Beratung vor geplanten Schwangerschaftsabbrüchen" und der "Verhinderung von Spätabtreibungen" genau jene Themen auf, die die Petition seit April 2018 behandelt.

Genau deswegen müsse man diese Petition sehr ernst nehmen, sagt Elke Graf, Leiterin von Pro Woman in Wien, einem der größten Ambulatorien, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Graf sieht #Fairändern als "Anschlag gegen die Fristenregelung durch die Hintertür". Die Bedenkpflicht sei schlichtweg eine Entmündigung, "damit unterstellt man, dass Frauen nicht entscheiden könnten – schon gar nicht in einer bestimmten Zeit". Für den Gynäkologen Christian Fiala, Leiter der Gynmed-Ambulatorien in Wien und Salzburg, sind die Forderungen von #Fairändern "politisch skandalös".

So sieht es auch ein Bündnis aus Grünen, SPÖ, Frauenvolksbegehren und dem Österreichischen Frauenring, das Unterschriften gegen diese Forderungen sammelt, beispielsweise jene zur bestehenden Regelung von Spätabbrüchen.

Wahlrecht für Frauen

Ein gänzliches Verbot von Spätabbrüchen fordert #Fairändern nicht. Verboten sollen sie allerdings allein aufgrund einer embryopathischen Indikation werden. Wenn ein weiterer Grund für einen legalen Spätabbruch vorliegt, etwa eine psychische oder physische Gefahr für die Frau, soll dieser weiterhin erlaubt sein, heißt es auf Nachfrage bei#Fairändern.

Auch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht im Spätabbruch allein auf Basis der embryopathischen Indikation eine Diskriminierung von behinderten Föten. Ebenso der Österreichische Behindertenrat. In der aktuellen Debatte werde oft der Irrtum verbreitet, die derzeitige Regelung zu den Spätabbrüchen würde nur Föten mit einer "schweren Schädigung" betreffen – ohne die tatsächlichen Behinderungsformen zu definieren, sagt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats. "Die derzeitige Diskriminierung betrifft aber alle Behinderungsformen, welche durch die medizinischen Untersuchungen während einer Schwangerschaft erkennbar sind", kritisiert Pichler.

"Fristenlösung muss unangetastet bleiben!", hieß es dennoch kürzlich in einer Aussendung des Behindertenrats, mit der man sich wohl auch von #Fairändern abgrenzen wollte. Um beides zu gewährleisten, das Wahlrecht der Frauen und keine Diskriminierung behinderter Föten, wünscht sich der Behindertenrat für Österreich die deutsche Regelung: Dort zählt einzig die medizinisch-soziale Indikation. Eine Frau kann sich so auch aufgrund sozialer Barrieren gegen das Austragen eines behinderten Fötus entscheiden, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen bleibt somit aufrecht.

Ein alter Konflikt, der durch #Fairändern erneut sichtbar wurde, ist der über die Datenlage in Österreich: Es gibt zwar Schätzungen, wie viele Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr vorgenommen werden, diese variieren allerdings: Christian Fiala spricht von rund 30.000 Abtreibungen. Elke Grafs Schätzung ist niedriger: In Ländern, in denen es Aufzeichnungen gibt, brechen etwa zwölf von 1.000 Frauen ihre Schwangerschaft ab, auf Österreichs Frauen im gebärfähigen Alter angewendet bedeuten das 20.000 bis 21.000 Schwangerschaftsabbrüche, rechnet Graf vor.

Einig sind sich Fiala und Graf darin, dass kostenlose Verhütungsmittel und gute Aufklärungsarbeit die beste Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen seien, doch mit beidem hätten genau jene ein Problem, die eine Zahlen- und Motiverhebung fordern.

Was ist ein "echter" Grund?

Beispielsweise die "Aktion Leben", deren Nähe zur katholischen Kirche unübersehbar ist: Die Webseiten der Erzdiözesen veröffentlichen regelmäßig die Presseaussendungen des Vereins. Zudem sind einige der Bundesländerbüros der "Aktion Leben" in den Gebäuden der Diözesen erreichbar.

Elke Graf plädiert dafür, die Debatte abseits von Zahlen und Motiven zu führen. Sonst würde man irgendwann darüber reden, welches Motiv okay ist und welches nicht: "Zu wenig Geld ist kein Grund, der falsche Mann auch nicht, keine abgeschlossene Ausbildung ebenso wenig – das ist sehr kritisch."

Gänzlich verhindern könnte man Abtreibung nie, ist sie überzeugt. "Wir werden immer Schwangerschaftsabbrüche haben, die Frage ist nur, unter welchen Umständen sie durchgeführt werden können." (Beate Hausbichler, 7.5.2019)