Wien – Warum hat sich der ORF ausdrücklich in der Abmoderation von Jan Böhmermanns "provokanten und politischen" Aussagen über Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache im "Kulturmontag"-Interview distanziert? Entscheidungen von der Medienbehörde bis zu Höchstgerichten sprechen für Distanzierung, erklärt ORF-Sprecher Martin Biedermann auf STANDARD-Anfrage und verweist auf einschlägige Entscheidungen von "Schmierenkomödie" über "Dreckskerle" bis "plemplem".

Keine Beschwerden, Blümel mischt sich nicht ein

Bei der Medienbehörde liegen bisher (Stand Dienstagmittag) keine Beschwerden über das Interview im "Kulturmontag" vor. Böhmermann sprach darin von "volksverhetzender Scheiße" von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) auf Facebook. Es sei "nicht normal", dass ein "32-jähriger Versicherungsvertreter" Österreich als Kanzler führe.

Medien- und Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) erklärte zum "Kulturmontag" und der Distanzierung: "Ich mische mich als Medienminister generell nicht in die Berichterstattung oder Fragestellungen unabhängiger Medien ein." DER STANDARD bat die Sprecher von Kanzler Sebastian Kurz Dienstag um Rückruf zu den Stichworten Böhmermann und Freiheit der Kunst. Kurz hat sie gerade auf Facebook betont. Er verwies auf Aula-Beschimpfungen von César Sampson und das Nein zu Gabalier-Songs auf einer SPÖ-Veranstaltung und postete: "Lassen wir die Kunst sowie die Künstlerinnen und Künstler frei arbeiten. Egal wie sie aussehen, welche Musik sie spielen oder welche Meinung sie haben."

Kulturchef Traxl: Rechtskonforme Redaktionsentscheidung

TV-Kulturchef Martin Traxl erklärt die Distanzierung so: "Der ORF unterliegt dem Objektivitätsgebot. Er hat nichts anderes getan, als medienrechtliche Vorgaben einzuhalten. Den Beitrag zu spielen, sich aber in Folge von darin getätigten unsachlichen Kommentaren zu distanzieren, war eine professionelle und rechtskonforme, redaktionsinterne Entscheidung, die auf keinerlei Druck von innen oder außen entstanden ist. Nach einem höchstgerichtlichen Urteil in Folge der 'Nestroy'-Übertragung 2002 ist der ORF verpflichtet, sich von unsachlichen Äußerungen in seinen Sendungen zu distanzieren. Die verbale Distanzierung replizierte genau auf diese Rechtslage."

Die Rechtslage

Was sagen nun Medienbehörde, Senate und Gerichte zu solchen Äußerungen im ORF? Ein Überblick:

Die "Schmierenkomödie" ÖVP/FPÖ

Der Verwaltungsgerichtshof etwa stellte 2006 fest, dass der ORF das Objektivitätsgebot mit der Verleihung des Nestroy-Theaterpreises 2002 verletzt hat. Galamoderatorin Andrea Eckert verabschiedete sich damals mit einem Hinweis auf anstehende Nationalratswahlen: "Bitte sorgen wir dafür, dass dieses wichtige Ereignis nicht wieder in einer Schmierenkomödie endet." Davon habe sich der ORF nicht ausreichend distanziert, bestätigten die Höchstrichter eine Entscheidung des Bundeskommunikationssenats.

Kein Problem indes hatten die Verwaltungsrichter mit André Hellers Laudatio auf den ehemaligen Burgtheater-Direktor Claus Peymann in der Aufzeichnung. Heller schilderte als "Theaterstoff" und "Märchen", wie Wolfgang Schüssel (ÖVP) auf seine Ankündigungen im Wahlkampf 1999 pfiff, in die Opposition zu gehen, wenn die ÖVP drittstärkste Kraft würde, und wie Schüssel mit einer "rechtsextremen Dilettantentruppe" (gemeint: die FPÖ) Kanzler wurde. Der mit "Figuren" Kanzler wurde, "die Hitlers Beschäftigungspolitik erstklassig fänden und die österreichische Nation eine Missgeburt und die alten SS-Kameraden als die wahren Anständigen im Lande preisen und Churchill mit Stalin gleichsetzen und die in der Öffentlichkeit mit Wohlwollen des Justizministers forderten, man solle die Opposition für allzu kritische Äußerungen einsperren dürfen – bespitzelt habe man sie ohnehin schon –, und Privilegienabbau müsse man mit Lichtgestalten wie Reinhart Gaugg betreiben".

Warum war Heller kein Problem? Der ORF müsse für die Allgemeinheit wesentliche Standpunkte, Kommentare und kritische Stellungnahmen wiedergeben und vermitteln, argumentierten die Höchstrichter. In der gesamten Berichterstattung (und nicht allein einer Sendung oder einem Beitrag) müssten sie die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen berücksichtigen.

"Von einseitigen politischen Äußerungen distanziert"

Der Bundeskommunikationssenat hatte entschieden, der ORF hätte unmittelbar zu regierungskritischen Äußerungen von Künstlern Stellung nehmen müssen. Wörtlich hieß es in der Entscheidung des (damals zuständigen) Bundeskommunikationssenats: Der ORF habe gegen Programmauftrag und Programmmgrundsätze verstoßen, indem er "es unterlassen hat, in unmittelbarem Anschluss an die am 12. Oktober 2002 von 21.55 Uhr bis 23.55 Uhr in ORF 2 ausgestrahlte Sendung 'Nestroy 2002' eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass sich der ORF von den in dieser Sendung durch Franz (André) Heller und Andrea Eckert getätigten einseitigen politischen Äußerungen in Wahlkampfzeiten distanziert".

Der vom ORF ebenfalls bemühte Verfassungsgerichtshof fand schon 2003 grundsätzlich, es sei "nicht denkunmöglich, eine Verletzung des Objektivitätsgebotes darin zu erblicken, daß sich der ORF nicht unmittelbar im Anschluß an die Ausstrahlung der Nestroy-Preis Verleihung in einer Stellungnahme an das Fernsehpublikum dieser Sendung von den in Rede stehenden Äußerungen distanziert hat".

Der Verwaltungsgerichtshof befasste sich inhaltlich und nahm Hellers Äußerungen schließlich aus.

Musterentscheidung

Auf dieser höchstrichterlich bestätigten Entscheidung fußen laut kundigen Rundfunkrechtlern die weiteren Entscheidungen zum Thema – zuständig ist seit 2010 die Medienbehörde, zweite Instanz ist inzwischen das Bundesverwaltungsgericht.

Aber: Live-Übertragungen oder auch aufgezeichnete Events sind anders zu behandeln als vom ORF oder in seinem Auftrag geführten Interviews.

"Dreckskerle" in der Regierung

Regisseur und Schauspieler Paulus Manker holte Anfang Juli 2018 "Bei Stöckl" in ORF 2 zum Rundumschlag gegen die Regierung aus. Er mache sich Sorgen um seine geistige Sicherheit, sagte Manker. "Und jetzt unter der Regierung ÖVP/FPÖ weiß man ja, dass das Dreckskerle sind und dass die auch nicht in die Regierung kommen, weil sie das Gemeinwohl verbessern wollen oder irgendwie für den Staat arbeiten. Die wollen ja nur Macht ausüben, Macht und Kontrolle, und aufgrund ihrer Ämter und ihrer Funktionen können sie das."

"Dreckskerle": Manker 2018 "Bei Stöckl".
Foto: ORF-TVthek

Manker weiter: "Bei der FPÖ denke ich mir immer, die sind jetzt am Ziel ihrer Wünsche, Teil der Regierung, sie wissen aber nicht, was sie damit tun sollen. Erstens ist der Strache zu blad. Sie müssen sich den anschauen, bei der Angelobung, weil er nimmer raucht oder so. Glauben Sie, sein Traum war, dass er Sportminister wird? Und neben diesem Dressman von Bundeskanzler, den wir jetzt haben, schaut der jetzt wirklich aus wie eine aufgeschwemmte Wasserleiche."

Moderatorin Barbara Stöckl wies unmittelbar nach Mankers Äußerungen darauf hin, dass die Redaktion oder der ORF "nicht für die Einzelmeinungen der Gäste" verantwortlich seien. In ihren Abschiedsworten hatte sie sich "auch vielleicht für überschießende und, wie ich meine, unqualifizierte Beschimpfungen an diesem Tisch" entschuldigt.

"Innerhalb des erheblichen Spielraums"

Die FPÖ beschwerte sich bei der Medienbehörde KommAustria und blitzte wegen Stöckls Distanzierung ab. Die Behörde ging in ihrem inzwischen rechtskräftigen Bescheid insgesamt "davon aus, dass im konkreten Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung" schwerer wiegen als "die Interessen der Beschwerdeführer" (also der FPÖ). Der ORF habe die Beschimpfung nicht ausgestrahlt, um die Regierung bloßzustellen, sondern als Beitrag zur politischen Debatte. Damit habe er sich innerhalb seines "nach der Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte anerkannten erheblichen gestalterischen Spielraums" bewegt.

"Plem-Plem"

Wegen Verletzung des Objektivitätsgebots hat die Medienbehörde den ORF indes 2017 verurteilt. Politologe Peter Filzmaier hatte in seiner Analyse zum "Sommergespräch" mit Parteigründer Frank Stronach Ende Juli 2016 vermutet, wie die Kurzanalyse des Publikums ausfallen würde: "Er ist plemplem."

Dem ORF sei diese Aussage zuzurechnen, weil "im Rahmen der Sendung keine Distanzierung vorgenommen wurde", schrieb die Medienbehörde damals. Laut ihrer Webseite ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig. Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte sah die Behörde in dieser Sache nicht verletzt.

Böhmermann und die Romy

Böhmermanns Videobotschaft zur Verleihung des "Kurier"-Fernsehpreises Romy im April 2019 wurde nicht im ORF gezeigt. Dort sagte Böhmermann wie berichtet etwa: "Ich freue mich, dass ich ab heute nicht nur sieben Jahre mehr Lebenserfahrung habe als der durchgeknallte österreichische Kinderkanzler, sondern auch noch exakt zwei Romys mehr habe als der schweigende Fascho-Helfer mit den großen Ohren." Er verhandle gerade, wie er die "Kronen Zeitung" übernehmen könne, dürfe darüber aber nicht reden, so Böhmermann weiter.

Den Preis könne er nicht persönlich abholen, weil er "gerade ziemlich zugekokst und Red-Bull-betankt mit ein paar FPÖ-Geschäftsfreunden in einer russischen Oligarchenvilla auf Ibiza rumhänge". Gegen Ende seiner Dankesrede rief Böhmermann dazu auf, zur Europawahl am 26. Mai zu gehen, aber "alle, die finden, dass die österreichische Bundesregierung einen guten Job macht, gehen bitte erst am 27. Mai wählen".

2018 Böhmermann live und beschwerdefrei

2018 nahm Böhmermann eine Romy entgegen und freute sich etwa live im ORF, "mich als Deutscher in einem Land auszuruhen, das vom Zweiten Weltkrieg und von der Verantwortung für den Nationalsozialismus so unberührt ist wie Österreich". "Angst" hatte Böhmermann am Beginn seiner Rede – dass "spontan der ORF abgeschafft wird und ersetzt durch 24-Stunden-Livestream von FPÖ-TV". Doch dass der – nach Böhmermanns Erkenntnissen aus Hintergrundgesprächen "18 Jahre alte" – Medienminister Blümel noch während der Romy-Verleihung den künftigen Channelmanager des ORF-Fernsehens mit Zufallsgenerator und geschlossenen Augen auswählen würde, beruhigte den ZDF-Satiriker: "Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist gerettet."

NEO MAGAZIN ROYALE

Zu Böhmermanns Auftritt bei der Romy 2018 gab es keine Beschwerden bei der Medienbehörde. Der ORF blendet inzwischen bei jeder Gala am Schluss ein Distanzierungsinsert ein. (fid, 7.5.2019)