Amabrush ist nun ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Foto: STANDARD/Andres Müller

Was als von vielen ersehnte Beschleunigung der morgendlichen Mundhygiene begann, könnte für das Wiener Start-up Amabrush bald vor Gericht enden. Im April hat der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (Bürgerrechtesprecher der Liste Jetzt) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)eingebracht. Man sah einen "Verdacht strafbarer Handlungen" aufgrund damals noch nicht erfolgter Lieferungen und der mittlerweile vielfach attestierten, mangelhaften Reinigungsleistung.

Nun, so meldet Kolba in einer Facebook-Gruppe für Besitzer und Besteller der Amabrush-Zahnbürste, hat die Behörde Ermittlungen gegen die Firma aufgenommen. Sollte sich der vorgebrachte Anfangsverdacht bestätigen, so droht ihr ein Prozess.

Die Amabrush im STANDARD-Test.
DER STANDARD

Gegenüber dem STANDARD bestätigt die Staatsanwaltschaft, gegen "fünf Personen und einen Verband" zu ermitteln. Diese werden in Zusammenhang mit einer "vollautomatischen Zahnbürste" des "schweren Betrugs" verdächtigt. Namen nennt man nicht. Wie lange die Sondierungen dauern werden, möchte man nicht prognostizieren.

Keine Sammelklagen in Österreich möglich

Weiter sucht der VSV Menschen, die sich seinem Vorgehen anschließen wollen. Mittlerweile ist man dafür "in ernsthaften Verhandlungen" mit einem deutschen Prozessfinanzierer für eine "Sammelaktion". Weiters denkt man darüber nach, auch in den USA gegen Amabrush vor Gericht zu gehen.

Klassische Sammelklagen, in denen jeder einzelne Kläger als Partei vertreten ist, sind im österreichischen Recht nicht vorgesehen. Allerdings können sich mehrere Interessenten per sogenannter Zession von einer Partei – etwa einem Konsumentenschutzverband – vertreten lassen, müssen ihre Ansprüche bei diesem aber auch selbstständig anmelden.

Gewinnt man den Prozess, so wird erstrittenes Geld wie Schadenersatz in der Regel abzüglich anfallender Prozesskosten an die Betroffenen verteilt.

Amabrush erbost

In einer Stellungnahme betont ein Sprecher von Amabrush, dass man "intensiv" daran arbeite, "das Produkt zu verbessern und die technischen Probleme auszuräumen". Weiters übt man scharfe Kritik an Peter Kolba. Dieser sei "weder Konsumentenschützer", noch habe er eine andere "offizielle Funktion". Die von ihm genannte Anzahl der Geschädigten entspräche "nicht einmal fünf Prozent" aller Amabrush-Investoren.

"Dass jemand, der nur in geschützten Werkstätten gearbeitet hat, mit unternehmerischem Risiko, mit den Startproblemen eines Start-ups und einer neuen Technik nichts anfangen kann, ist zwar traurig, aber nachvollziehbar", richtet man Kolba weiters aus. Man geht davon aus, dass man "die haltlosen Vorwürfe" vollständig ausräumen kann, sobald man von der WKStA Gelegenheit dzau bekommt. Der Betrugsvorwurf ist laut dem Sprecher des Unternehmens "an Lächerlichkeit nicht zu überbieten", zumal man nicht nachvollziehen könne, welchen Vorteil Gründer und Mitarbeiter durch die Probleme bei der Produktentwicklung haben sollten. (red, 16.05.2019)

Update, 14:50 Uhr: Stellungnahme der WKStA hinzugefügt.

Update, 17.5., 12:15 Uhr: Stellungnahme von Amabrush hinzugefügt.