"Report"-Chef Wolfgang Wagner wehrt sich juristisch gegen FPÖ-Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein.

Foto: ORF, Leitner

Wien – Richter Stefan Romstorfer lässt in der Begründung seines Urteils im von ORF-"Report"-Chef Wolfgang Wagner gegen den FPÖ-Parlamentsklub angestrengten Prozess wegen übler Nachrede keine Fragen offen. "Das hat mit zulässiger Kritik gar nichts mehr zu tun", stellt er genauso fest wie: "Das geht einfach zu weit und erfüllt jedenfalls den Tatbestand." Der Fernsehredakteur muss sich also vom FPÖ-Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein nicht nachsagen lassen, er betreibe "Gesinnungsjournalismus", der "an die ehemalige DDR-Nachrichtensendung 'Aktuelle Kamera' erinnere".

Auslöser von Jeneweins Furor war ein Interview Wagners mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen bei dessen Israel-Reise. Im Vorfeld hatte das Staatsoberhaupt angekündigt, sich dafür einsetzen zu wollen, dass die von der FPÖ nominierte parteifreie österreichische Außenministerin Karin Kneissl vom Empfangsboykott durch israelische Staatsvertreter ausgenommen werde. Der Versuch blieb erfolglos, Wagner versuchte also das Verhältnis FPÖ-Israel zu beleuchten und stellte Van der Bellen mehrere Fragen dazu.

Kritik normalerweise via Mail und Anruf

Mehr brauchte er nicht. Der FPÖ-Parlementsklub versandte eine Aussendung, in der Jenewein mit den inkriminierten Passagen zitiert wird. "Ich habe in 30 Jahren so etwas noch nicht erlebt", sagt Wagner als Zeuge. "Normalerweise kommt Kritik auf Mail- oder Anrufbasis oder über die Protokolle des ORF-Kundendienstes", erläutert Wagner dem Richter.

Für seinen Rechtsvertreter Gottfried Korn ist klar, dass Jenewein die Würde seines Mandanten angetastet, ja angepatzt habe. FPÖ-Anwalt Christoph Völk sieht das anders und argumentiert in seinem Schlussplädoyer, es könne nicht sein, dass pointierte Kritik am ORF strafbar sei.

Bei Romstorfer stößt er damit auf taube Ohren: Der FPÖ-Parlamentsklub muss Wagner 3.500 Euro zahlen, das Urteil veröffentlichen und die Prozesskosten begleichen. Völk beruft dagegen, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. Wolfgang Wagner will die Summe an die Caritas spenden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. (Michael Möseneder, 16.5.2019)