Screenshot von dem geheim aufgenommenen Video aus dem Jahr 2017. Zu sehen sind Johann Gudenus, dessen Ehefrau (verpixelt) und Heinz-Christian Strache.

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Im Jahr 2017, kurz vor der Nationalratswahl, stellte der heute zurückgetretene FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einer angeblichen russischen Oligarchennichte Staatsaufträge in Aussicht, wenn sie Geld spendet. Das zeigt ein geheim aufgenommenes Video, das "Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung" am Freitag veröffentlicht hatten. Allerdings, so erklärt der spätere Vizekanzler, solle die Millionärserbin nicht direkt an die FPÖ, sondern an einen gemeinnützigen Verein überweisen – so werde das schon jetzt mit Großspendern praktiziert.

Um welchen Verein es sich handelt, ist noch nicht gesichert. Strache erzählt in dem Video bloß, das Rechtskonstrukt laufe über drei Rechtsanwälte und habe im Statut stehen, "Österreich wirtschaftlicher zu gestalten". Über diesen Weg müssten die Spenden nicht dem Rechnungshof gemeldet werden.

Großspenden grundsätzlich möglich

Aber wie sieht das nun rechtlich aus? Spenden – auch sehr hohe – sind ja nicht per se illegal. Hubert Sickinger, Wiener Politologe und Experte für Parteienfinanzierung, erklärt im Gespräch mit dem STANDARD: "Ein Oligarch kann einer österreichischen Partei trotzdem keine Großspende zukommen lassen." Denn es ist Parteien untersagt, Zuwendungen von ausländischen Privatpersonen, Unternehmen oder Stiftungen anzunehmen, wenn sie mehr als 2.641 Euro betragen – im Jahr 2017 waren es noch exakt 2.500 Euro.

Darüber hinaus dürfen Parteien überhaupt kein Geld von gemeinnützigen Vereinen annehmen. Grund ist, dass Spenden an gemeinnützige Einrichtungen von der Steuer abgesetzt werden können, solche an Parteien aber nicht. So soll vermieden werden, dass zuerst steuerschonend an einen Verein gespendet wird, der Empfänger aber eigentlich eine Partei ist – und der Staat durch die Finger schaut.

Wie Geld dann zur Partei kommt

Aber wie landet Geld von Großspendern über einen Verein bei der Partei? Das System sei bekannt, erklärt Sickinger. "Der Verein gibt dann im Wahlkampf etwa in einer ausländischen Druckerei Flyer in Auftrag – und die Partei spart sich das Geld dafür." Das große Problem an solchen Gesetzesumgehungen: "Alle Kontrollmechanismen laufen ins Leere", sagt der Experte.

Im Fall von Straches Ibiza-Reise muss man dazu sagen: Allen bisherigen Erkenntnissen zufolge handelte es sich bei dem Angebot der vermeintlichen Russin um eine Falle, Geld ist demnach nie geflossen. Insofern kann es zu illegaler Parteienfinanzierung in dieser Causa eigentlich gar nicht gekommen sein. Sämtliche Unternehmen, die Strache im Video als FPÖ-Großspender bezeichnet, bestreiten Geldflüsse an die freiheitliche Partei.

"Strukturelles Problem" mit Gesetz

Generell zeige das Video aber erneut die Probleme der aktuellen Regelungen auf, ist Sickinger überzeugt: "Es gibt ein struklturelles Problem im Parteienfinanzierungsgesetz, auf das ich von Anfang an hingewiesen habe." Denn derzeit könne der Rechnungshof nicht einmal die Parteien prüfen und sei auf die von ihnen selbst getätigten Angaben angewiesen.

"Die gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten sind erheblich", sagt Sickinger, "aber dass sie verhängt werden, ist höchst unwahrscheinlich". Schließlich seien die Kontrollore auf die Ehrlichkeit der Betroffenen angewiesen. "Und eine Partei, die Regeln umgeht, agiert per Definition nicht ehrlich – mit genug Chuzpe kommt man damit aber durch." (Katharina Mittelstaedt, 18.5.2019)