Wer Amazon Prime nutzt, kann für 2017 und 2018 Geld zurückverlangen. Pro Jahr gibt es 20 Euro. Denn die Preiserhöhung war nicht zulässig. Und auch die 1,51 Euro, die Amazon bei Zahlung auf Rechnung verlangt hat, können zurückgefordert werden. Das haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer vor Gericht erstritten. Davon profitieren allerdings nur Kunden aus Österreich.
Nicht für deutsche Nutzer
Leser aus Deutschland haben beim STANDARD nachgefragt. Sie wollten ebenfalls ihr Geld zurückverlangen, bekamen von Amazon jedoch die Rückmeldung, dass sie davon ausgeschlossen sind. Der Grund: Das Urteil gilt nur für den österreichischen Markt und kann daher nicht auf Nutzer in Deutschland oder anderen Ländern angewendet werden.
Das Europäische Verbraucherschutzzentrum Deutschland erklärt auf Nachfrage des STANDARD unter Berufung auf den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dass es sich bei der Arbeiterkammer-Klage um eine konkrete Vertragsklause für österreichische Kunden gehandelt hat. Der Fall lasse sich daher nicht so leicht auf Deutschland übertragen. Ob es auch in den AGB für deutsche Nutzer eine entsprechende Klause gibt, müsste man prüfen. Derzeit plane der VZBV jedoch keine Klage gegen Amazon.
Zeitlich begrenzt
Die Rückforderung ist für österreichische Nutzer zeitlich begrenzt. Betroffene Kunden müssen sich bis 30. Juni 2019 bei Amazons Kundenservice melden. Wie das funktioniert, finden Sie in dieser Anleitung. (br, 19.6.2019)