In eigener Sache

Datenschutzbehörde: STANDARD-Angebot entspricht DSGVO

Die Beschwerde eines Nutzers, der sein Recht auf Geheimhaltung und Widerspruch verletzt sah, wurde abgewiesen

Foto: APA
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stärkt die Rechte der Internetnutzer im Hinblick auf den Umgang mit ihren Informationen und ihrer Privatsphäre. Die Umsetzung der EU-Richtlinie stellte aber auch in Österreich Webseitenbetreiber vor einige Herausforderungen.