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Internetprovider müssen Terrorinhalte binnen einer Stunde löschen

EU-Staaten einig über neue Verordnung – Provider müssen auch aktiv Vorsorge tragen

Foto: APA
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Die EU-Innenminister haben sich auf eine neue Verordnung gegen Online-Terrorinhalte geeinigt. Alle Serviceprovider – auch außerhalb der EU – müssen solche terroristischen Inhalte binnen einer Stunde nach Anordnung der Behörden vom Netz nehmen oder unzugänglich machen. Tun sie das nicht, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Umsatzes.