Eine 70-Jährige muss 2.000 Euro Strafe für "illegales Filesharing" zahlen – obwohl sie eigentlich nicht einmal einen Computer nutzt. Das hat das Amtsgericht Köln nun entschieden. Ein Einzelfall ist dieses Urteil nicht, das zeigt, dass in Deutschland weiterhin die WLAN-Störerhaftung in der juristischen Praxis gilt.