Netzpolitik

70-Jährige ohne PC wird für Filesharing teuer abgemahnt

2.000 Euro muss die Mutter eines Freifunkers in Deutschland zahlen, weil jemand über ihren Anschluss offenbar urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten hat

Foto: apa/dpa
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Eine 70-Jährige muss 2.000 Euro Strafe für "illegales Filesharing" zahlen – obwohl sie eigentlich nicht einmal einen Computer nutzt. Das hat das Amtsgericht Köln nun entschieden. Ein Einzelfall ist dieses Urteil nicht, das zeigt, dass in Deutschland weiterhin die WLAN-Störerhaftung in der juristischen Praxis gilt.