
Die Entscheidung hatte für Aufsehen gesorgt: Im Oktober 2019 hatte der Europäische Gerichtshof in der Sache Glawischnig-Piesczek vs. Facebook entschieden, dass insbesondere Social-Media-Provider dazu verpflichtet werden können, nicht nur konkrete beleidigende Äußerungen, sondern auch sinngleiche Äußerungen weltweit zu löschen.