Datenschutz

Urteil in Deutschland: Unzulässige Weitergabe von Mailadressen an Mailchimp

Ein Unternehmen hatte die Mailadresse eines Kunden an das Newsletter-Tool Mailchimp weitergereicht, ohne weitere Prüfungen durchzuführen

Foto: Shutterstock, oatawa
Foto: Shutterstock, oatawa

Seit dem Ende von Privacy Shield sind in puncto Datenschutz und Datentransfer noch viele Fragen ausständig, zumindest in einem Punkt wurde mit einer Entscheidung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht nun aber Klarheit geschaffen: Die Übermittlung einer Mailadresse an das amerikanische Unternehmen Mailchimp ohne Zustimmung des Inhabers dieser Mailadresse ist unzulässig, wie es dort heißt. Das Urteil wurde dem STANDARD von der in Wien ansässigen Datenschutz-NGO Noyb zugespielt.