Netzpolitik

EU-Kommission erwägt erneuten Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof urteilte bereits mehrfach gegen das Vorhaben. Unter anderem erwägt die EU-Kommission nun eine nationale Implementierung

Bereits mehrfach – zuletzt im März – urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Vorratsdatenspeicherung in aktueller Fassung nicht rechtens ist. Trotz allem scheint die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nicht zu ermüden. Mitgliedsstaaten wurden in Form eines sogenannten Non-Papers bereits im Juni unterschiedliche Ansätze präsentiert. Mit diesen soll eine erneute, mit dem EuGH-Urteil vereinbare Umsetzung angestrebt werden. Netzpolitik.org hat das Dokument im Volltext veröffentlicht.