Mensch:Recht

Toter Rekrut bei Hitzemarsch: Menschenrechtsgerichtshof leitet Verfahren ein

2017 starb ein 19-jähriger Grundwehrdiener in Horn an Überhitzung. Konsequenzen gab es für die Verantwortlichen bisher nicht

Foto: APA / Georg Hochmuth
Foto: APA / Georg Hochmuth

"Ich brenne, ich kann nicht mehr, ich habe 120 Prozent gegeben, rufen Sie den Arzt, warum glauben Sie mir nicht, rufen Sie den Doktor! Ich brenne, ich sterbe." Dass der Gruppenkommandant dieses Flehen des 2017 bei einem unzulässigen Hitzemarsch in Horn (Niederösterreich) ums Leben gekommenen Bundesheerrekruten ignorierte, ihn stattdessen angeschrien hat weiterzugehen und der Grundwehrdiener erst eineinhalb Stunden später in das Krankenhaus gebracht wurde, wo er verstarb, war für die österreichische Justiz kein Grund für strafrechtliche Konsequenzen; und für Bundesheer und Verteidigungsminister kein Grund für disziplinarrechtliche. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat nun das Verfahren gegen Österreich eröffnet (A.P. v Austria).