Sterbehilfegesetz

Sterbehilfe stellt Angehörige und Ärzte vor schwierige Fragen

Ab 2022 wird "assistierter Suizid" erlaubt, allerdings in engen rechtlichen Grenzen. Die grundlegendsten Fragen, müssen Schwerkranke und ihre Angehörigen beantworten, nicht der Gesetzgeber

Foto: Christian Fischer
Foto: Christian Fischer

Nikola Göttling will selbst entscheiden, wann sie stirbt. Nicht mehr und nicht weniger. Die 50-Jährige leidet an einer schweren neurologischen Erkrankung. Sollte sie irgendwann regungslos ans Bett gefesselt sein oder ihr Leben immer qualvoller werden, dann möchte sie sich unnötiges Leid ersparen und ihren Todeszeitpunkt frei wählen. Vom Gesetzgeber bekommt sie diese Freiheit nun. Bis Ende des Jahres tritt das neue Sterbeverfügungsgesetz in Kraft.