
Frau M. tut sich schwerer als andere Menschen, komplexere Sachverhalte zu verstehen. Wegen einer Lernbehinderung steht ihr für Behördenumgang oder Geldfragen eine Erwachsenvertreterin zur Seite. Als arbeitsfähig ist M. dennoch eingestuft. Mit Erfolg hat sie eine integrative Lehre zur Konditorin absolviert.