Corona-Berichte

"Der Wegscheider": Servus TV legt Einspruch gegen Entscheidung der Medienbehörde ein

Die Komm Austria stellte in fünf Fällen Verstöße gegen das Objektivitätsgebot fest. Servus TV verweist bei "Der Wegscheider" auf den satirischen Charakter der Sendung

Foto: Screenshot/ServusTV
Foto: Screenshot/ServusTV

Wien – Mit Aussagen wie "Wir haben in Wahrheit auch keine Ahnung, ob und wie die Impfung wirkt" oder dass das Pferdeentwurmungsmittel Ivermectin aufgrund seiner "antiviralen Wirkung" in vielen Ländern "auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung" finde, hat Servus TV in der Sendung "Der Wegscheider" im Jahr 2021 in fünf Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) verstoßen. Das stellte – wie berichtet – Anfang Jänner die Medienbehörde Komm Austria fest. Sie ortet grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat.