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Grasser-Verteidiger blitzen mit Ablehnungsantrag gegen Richterin ab

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Ablehnungsantrag wegen Disziplinarverurteilung des Ehemanns: "Tiefe Abneigung gegen Grasser im Hause Hohenecker" – Senat lehnt Antrag ab


Wien – Im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger, Ernst Karl Plech und andere wegen Korruptionsverdachts steht diese Woche die Causa Linzer Terminal Tower am Programm. Dazu sind von Dienstag bis Donnerstag insgesamt 14 Zeuginnen und Zeugen geladen, die den Sachverhalt rund um den Anklagepunkt einer 200.000-Euro-Zahlung beleuchten sollen.

Zu Beginn der Verhandlung stellte die Verteidigung von Grasser aber ihren zweiten Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker. Sie sei als befangen einzustufen, so Grasser-Anwalt Norbert Wess, der sich auf die rechtskräftige disziplinarrechtliche Verurteilung von Manfred Hohenecker berief. Er wurde wegen Grasser-Tweets vom OGH verurteilt und zu einer Geldstrafe verdonnert. "Im Hause Hohenecker" herrsche eine "tiefe Abneigung gegen Grasser", heißt es im Ablehnungsantrag. Der Ablehnungsantrag wurde vom Gerichtssenat jedoch zurückgewiesen.

Zeugen zu Terminal Tower

Laut Anklage flossen 200.000 Euro vom Baukonzern Porr an Meischberger. Während Meischberger angibt, er habe das Geld für seine Leistungen für das Bauunternehmen bekommen, heißt es in der Anklage dazu, das Geld sei eine Gegenleistung für Grassers Zustimmung zur Einmietung der Linzer Finanzbehörden in das Bürohaus am Bahnhof der oberösterreichischen Landeshauptstadt gewesen. Errichtet wurde der Büroturm vom Baukonzern Porr (Porr Solutions), Raiffeisen Leasing und Real-Treuhand.

Im Prozess hat ein mitangeklagter Ex-Porr-Manager angegeben, der Zahlung von 200.000 Euro an Meischberger sei keine ihm ersichtliche Leistung Meischbergers gegenübergestanden. Hingegen hat Meischberger ausgesagt, mit der Zahlung seien andere Leistungen abgerechnet worden, die von ihm an die Porr bzw. den früheren mittlerweile verstorbenen Porr-Chef Horst Pöchhacker erbracht worden seien. Die Rechnung sei keine Scheinrechnung gewesen, nur der Rechnungstitel sei falsch, so der Angeklagte im Prozess.

Die 200.000-Euro-Provision

Die 200.000 Euro flossen über die zypriotische Gesellschaft von Hochegger, Astropolis, an Meischberger. Laut Anklage profitierten auch Grasser und Plech von dem Geld, was diese bestreiten.

Renate Graber berichtete live aus dem Gericht. (APA, red, 24.9.2019)