Wien - Bis vor kurzem waren nur Spenden an "Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts", also zum Beispiel die meisten Bundes- und Landesmuseen, als Betriebsausgaben beziehungsweise als Sonderausgaben abzugsfähig. Doch seit 5. Oktober sind dies auch Zuwendungen an "Museen von anderen Rechtsträgern". Die bisherige Bestimmung wurde kurzerhand - und etwas überraschend - mit dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz novelliert. Spenden sind allerdings nur dann abzugsfähig, wenn das bedachte Museum einen öffentlichen Zugang hat und Sammlungsgegenstände zur Schau stellt, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von "gesamtösterreichischer Bedeutung" sind. Ob ein Museum diese Voraussetzungen erfüllt oder nicht, entscheidet das Bildungsministerium: Es prüft auf Antrag die "gesamtösterreichische Bedeutung" und stellt, wenn diese (nach welchen Kriterien auch immer) vorliegt, eine Bescheinigung aus. Dem Wiener Wirtschaftsanwalt Martin Maxl fiel dieser Gesetzestext auf - und er ist sich sicher, dass dessen Verfassung in erster Linie für die Sammlung Essl vorgenommen wurde. Sektionschef Peter Mahringer bestätigt den Verdacht gegenüber dem S TANDARD : "Karlheinz Essl hat die Novelle angeregt und betrieben." Der Kunstsammler und Unternehmer habe auch bereits um eine Bescheinigung angesucht. Eine Erleichterung Weitere Nutznießer könnten zum Beispiel das Ferdinandeum in Innsbruck, das zwar ein Landesmuseum ist, aber von einem Verein geführt wird, und das Haus der Natur in Salzburg sein. Das an sich mühsame Finden von Sponsoren wird durch diese neue Regelung erheblich erleichtert, weil diese eben ihre Zuwendungen bis zu einer definierten Größenordnung abschreiben können. Im Finanzministerium stößt die Gesetzesnovelle allerdings manchen sauer auf. Weil sie in letzter Sekunde hineinreklamiert worden sei. Und weil die Bestimmungen sehr eng gefasst sind: Nur wenige Museen können von der neuen Regelung profitieren. Zudem fehlt die Einschränkung der Gemeinnützigkeit einer Institution. Doch dann hätte die Sammlung Essl nichts von der Gesetzesnovelle: Sie ist eine Privatstiftung. Im Finanzministerium spricht man daher von einer "Lex Essl". Karlheinz Essl kann nun zehn Prozent der Gewinne seiner Fritz-Schömer-GmbH, die den Museumsbetrieb großteils finanziert, von der Steuer absetzen. Gegenüber dem S TANDARD spricht er von einer Gleichstellung der Privatmuseen gegenüber den Museen der öffentlichen Hand, die seiner Meinung nach längst fällig gewesen wäre. (Thomas Trenkler / DER STANDARD, Printausgabe, 14.10.2002)