Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl als gesetzeswidrig aufgehoben. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass nicht präzise genug geregelt war, wie und mit welchen Mitteln sowie unter welchen Kriterien die Wahlkommission überprüfen kann, ob das System fehlerlos funktioniert hat. Das aktuelle Erkenntnis betrifft zwar die Wahl der Hochschülerschaft 2009, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach bei einer Pressekonferenz am Mittwoch dennoch von einer "richtungsweisenden Bedeutung" auch für andere Wahlen.
Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis unmöglich durchzuführen. Wenn man eine elektronische Wahl durchführen möchte, müssten entsprechende Anforderungen erfüllt werden. "Das war nicht gegeben", meinte der VfGH-Präsident.
Manipulationen schwerer zu erkennen
Holzinger räumte ein, dass bei jeder Wahl Fehler passieren könnten. Beim E-Voting könnten Fehler und Manipulationen allerdings schwerer zu erkennen sein als bei einer Papierwahl. Die Wahlordnung müsse jedoch gewährleisten, dass die Durchführung einer Wahl von jedem nachvollziehbar und auch für die Wahlbehörde überprüfbar ist.
Unmittelbare Auswirkungen gibt es durch die Aufhebung der Paragrafen nicht: Die gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass die ÖH-Wahl nach gewisser Frist nicht zu wiederholen ist. Das Erkenntnis, mit dem die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl aufgehoben worden ist, sei aber "maßgeblich für die Zukunft", sagte Holzinger. So habe sich etwa der einzelne Wähler nicht darauf verlassen können, dass bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt wurden und seine Stimme unverfälscht erfasst wurde. In der Wahlordnung fehlten nämlich Regelungen zur transparenten Kontrolle des Systems.
Vier Experten österreichweit
Laut Gerichtshof ist zu berücksichtigen, dass die wesentlichen Schritte der Wahl und der Ergebnisermittlung von der Wahlkommission selbst zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können müssen. Holzinger wies darauf hin, dass es in Österreich überhaupt nur vier EDV-Experten für den Bereich E-Voting gebe, wobei vom Wissenschaftsministerium ein Experte herbeigezogen wurde. "Das ist mit einer demokratischen Wahl nicht vertretbar", meinte der VfGH-Präsident.
In Folge der Aufhebung wurde auch den beim VfGH anhängigen Beschwerden gegen das Wahlergebnis 2009 stattgegeben. Unmittelbare Auswirkungen hat das zwar nicht, weil ÖH-Wahlen nach einer gewissen Frist nicht mehr zu wiederholen sind. Außerdem wurde die Wahl 2011 wieder ohne E-Voting durchgeführt. Sollte aber beim nächsten Urnengang erneut die elektronische Stimmabgabe gewünscht werden, muss das Wissenschaftsministerium eine neue Wahlordnung erlassen. Diese muss den Anforderungen des VfGH entsprechen.
Europaweit erst wenige Entscheidungen
Holzinger wies darauf hin, dass es in Europa erst wenige Entscheidungen zur elektronischen Wahl gibt. Umso mehr sei das Erkenntnis des VfGH aus der Dezember-Session "wichtig". (APA, red, derStandard.at, 21.12.2011)