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Nestlé muss eine weitere Niederlage einstecken.

Foto: APA/Victoria Bonn-Meuser

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies in zwei Eilverfahren Klagen von Nestlé ab, die darauf abzielten, dass in Deutschland vertriebene Konkurrenz-Kapseln des unter anderem durch die Werbung mit George Clooney bekannten Nestlé-Getränks mit riesigen Warnhinweisen versehen werden müssen.

"Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet", hätten die Verbraucher sonst auf den Verpackungen lesen müssen. Die Kapseln seien aber nur ein "passives Element" der Nespresso-Kaffeemaschinen, die Klagen würden abgewiesen, sagte Richter Thomas Kühnen.

Nestlé ist Inhaber eines für Nespresso-Kaffeemaschinen genutzten Patents - und Teil der Erfindung seien auch die Kapseln, argumentierten die Anwälte des Konzerns. Und diese haben ihren Preis: Eine Kapsel "Dulsao do Brasil" kostet im Online-Nespresso-Shop etwa 0,39 Euro - die Beklagten boten ihre Kapseln dagegen um sechs bis zehn Cent günstiger an. Nestlé wehrte sich nun vor Gericht - die Konkurrenzprodukte verletzten Patente, argumentierte der Konzern.

Schon das Landgericht Düsseldorf hatte indes entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei (Aktenzeichen 4b O 81/12 und 4b O 82/12). Auch vor dem Oberlandesgericht erlitt der Konzern nun eine Schlappe. (APA/Reuters, 21.2.2013)