Nutzergenerierte Inhalte bereichern Spiele, gleichzeitig ermöglichen sie Missbrauch - wie dieses Beispiel aus "Minecraft" zeigt.

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Bei "Clash of Clans" müssen Spieler Städte aufbauen, verteidigen und andere Spieler besiegen. Auch hier schleicht sich ab und an rechtsradikale Symbolik ein.

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Über Spraypaints fanden schon vor vielen Jahren nationalistische Botschaften den Weg in "Counter-Strike".

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Für Entwickler von Videospielen ist durch Gesetzesvorgaben klar, was ihre Werke beinhalten dürfen und was nicht. Jugendschutzbehörden stufen Inhalte nach Altersrichtlinien ein und machen damit deutlich, für wen das jeweilige Spiel geeignet ist. Doch durch die immer populärer werdende Integration von User-Generated-Content (UGC) wird die Kontrolle von Inhalten immer schwieriger. Ein Umstand, der auch häufig zur Verbreitung extremistischen Gedankenguts missbraucht wird.

Reges Treiben

In Werken wie dem virtuellen Baukasten "Minecraft", dem Jum'n'Run "LittleBigPlanet" oder dem Rennspiel "Trackmania" werden Bauwerke, Levels und selbst Geschichten von den Nutzern erstellt und mit anderen Spielern geteilt. Spieler können sich so kreativ ausleben und die Community mit einem Strom neuer Inhalte beliefern. Um sich eine Vorstellung vom Angebot machen zu können: Weltweit spielen 35 Millionen Menschen "Minecraft" und 2012 standen in "LittleBigPlanet" bereits sieben Millionen nutzergenerierte Level zur Verfügung.

Missbrauch

Mit der Freiheit Inhalte zu gestalten, steigt natürlich auch die Möglichkeit diese Freiheit zu missbrauchen. Beispiel "Minecraft": In der schieren Masse an Bauwerken und Kulissen der Nutzer finden sich nicht nur pubertäre Späße wie übergroße Penisse, sondern auch Nazi-Schlachtschiffe, Hitler-Statuen, rechtsradikale Symbolik oder gar nachgestellte Konzentrationslager. Im Taktik-Shooter "Counter-Strike" wurde die Möglichkeit geboten, selbst gewählte "Spraypaints", also Texturen in der Spielwelt zu verbreiten. Das Feature wurde bald für problematische Bilder genutzt und daraufhin gesperrt.

Komplexe Wartung

Die Wartung dieser Spiele ist dabei eine äußerst komplexe Angelegenheit. "Grundsätzlich ist es so, dass UGC moderiert wird und PlayStation dabei auf die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften achtet", heißt es vonseiten des "LittleBigPlanet"-Herstellers Sony. Neben extra dafür angestellten Community-Betreuern und Mitspielern gibt es auch automatisierte Systeme, welche die Inhalte nach bestimmten Schlagworten oder Symbolen durchforsten. Für den Mehrspielermodus von "Minecraft" können etwa Hakenkreuze per Software entfernt werden.

Das Problem an diesen Tools wiederum ist, dass sie nicht von Fall zu Fall abwägen und unterscheiden können, ob es sich bei manchen Inhalten um kritische oder hetzerische Aktionen handelt. Trolle, Aktivisten und Radikale werden hier über einen Kamm geschoren.

Schwierige Handhabe

Was auch immer die Motive der Handlungen sind: Es bleibt natürlich die Frage, welche Maßnahmen gesetzt werden können, wenn gegen gute Sitten und Gesetze verstoßen wird. Allgemein müssen bei der Registrierung auf allen Plattformen (zu denen auch Spieleserver und -dienste gehören) Nutzungsbedingungen bestätigt werden, zu denen in der Regel auch die Unterlassung von rechtsradikalen Inhalten gehört. Mit Verweis auf diese Reglements kann der Betreiber den jeweiligen User und dessen Inhalte sperren oder löschen. Daneben gibt es Funktionen, die es anderen Benutzern ermöglichen, Verstöße zu melden. Die Nutzungsbedingungen seien auch deshalb für die Betreiber notwendig, weil sie für diese eine Handhabe gegen Rechtsverstöße erleichtert, erklärt der auf Internet-Recht spezialisierte Wiener Anwalt Hermann Schwarz.

Eigenverantwortung

User seien für ihre Inhalte selbst verantwortlich. "Gemäß dem im österreichischen Strafrecht geltenden Territorialitätsprinzip sind von der österreichischen Strafjustiz nur solche Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften zu verfolgen und zu ahnden, die im Inland begangen wurden", so der Experte. Im Fall eines österreichischen Spielers, der Inhalte in "Minecraft" veröffentlicht, greife demnach sehr wohl das österreichische Strafrecht. (Zsolt Wilhelm, derStandard.at, 16.2.2014)