Graz - Es sei seine "moralische und sittliche Verpflichtung, für die Lebensinteressen meines Volkes einzutreten", begründet der Ende 2012 nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilte Richard P. seine neuen Aktivitäten im Internet. P. reagierte damit auf Fragen, die ihm der Standard per E-Mail zukommen ließ.

Wie berichtet, reaktivierte der 25-jährige Grazer, der mit einer Gruppe anderer Männer mehrere Monate in zwei Verfahren wegen schwerer Körperverletzung und NS-Wiederbetätigung in Graz vor Gericht stand, die Internetseite Alpen-Donau.info vor einigen Wochen. Der Neonazi Gottfried Küssel und zwei weitere Männer waren wegen der zuvor anonym betriebenen Seite rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

P., früher Mitglied des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ), betreibt die Seite nun ganz offen unter seinem Namen samt Wohnadresse, obwohl auch gegen ihn wegen der früheren Inhalte Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Wien laufen. Die Akten zum Grazer Urteil wurden erst kürzlich, nämlich am 5. Februar, an den Obersten Gerichtshof übermittelt. Dort wird sich frühestens im Sommer entscheiden, ob das erstinstanzliche Urteil bestätigt wird und P. seine Haft antreten muss oder ob es aufgehoben wird.

Auf die Frage, warum P. das Betreiben der Seite trotz der laufenden Ermittlungen riskiere, vergleicht sich P. mit einem "Palästinenser, der sich von Israel sein Land nicht wegnehmen lassen will". Wer genau, ihm "sein Land" wegnehmen will, bleibt dabei offen.

Die "Besatzungsgesetze", die Sowjets und das NS-Verbotsgesetz seien jedenfalls "schwerwiegendes Unrecht", was er auf der Seite beweisen wolle. Küssel, mit dem er keinerlei Kontakt habe, sei ein "Meinungshäftling".

Die Frage, ob P., wie vom Datenforensiker Uwe Sailer behauptet, schon ab 2009 im Forum von Alpen-Donau aktiv war, beantwortet der Mann "reinen Gewissens mit Nein". (cms, DER STANDARD, 11.3.2014)