Das Urteil, wonach die Kronen Zeitung "antisemitistische und rassistische Untertöne" verbreitet, ist rechtskräftig. Das Kleinformat verzichtete auf die Berufung.

Die Klage von Krone-Chef Hans Dichand gegen den STANDARD wurde Ende April in erster Instanz abgewiesen. Für Richterin Nathalie Frohner war "der Wahrheitsbeweis geglückt." Die Krone meldete ursprünglich Berufung an.

"Dass Juden jetzt aus Östreich flüchten,/ steht zu befürchten wohl mitnichten./ Denn selbst für ärgste Haider-Fresser/ lebt es sich wohl um Häuser besser/ im 'Nazi-Land' der blauen 'Schande'/ als im gelobten heilgen Lande": Nicht nur diesen Reim von Wolf Martin umfasste die ausgiebige Dokumentation von Hans Rauscher, wegen dessen Kolumne Hans Dichand klagte, und Rechtsanwältin Maria Windhager. Auf 60 Seiten zitierten sie insbesondere Richard Nimmerrichter, der 37 Jahre lang als "Staberl" Kolumnen schrieb, und eben Wolf(gang) Martin(ek). Beide Journalisten verwendeten etwa "durchgängig und über große Zeiträume hinweg das Instrument des 'sekundären Antisemitismus': Andeutungs- und Anspielungsformen, die Bezüge zu weit verbreiteten antisemitischen Ressentiments herstellten". (red/DER STANDARD, Printausgabe, 25.8.2004)