Innsbruck - Anfang April hat die heute 62-jährige Sonja Graf ihre Kindheitsgeschichte öffentlich gemacht: Sie erzählte von Gewalt, Missbrauch, Vergewaltigung, folterähnlichen Bestrafungen und schwerer körperlicher Arbeit im ehemaligen Tiroler Landeskinderheim Martinsbühel.

Die Klasnic-Kommission sprach ihr vor einigen Jahren die Höchstsumme von 25.000 Euro zu. "Das gleicht nicht einmal das aus, was die mir schulden. Ich wurde für die Arbeit im Heim nicht entlohnt, Gelder, die für mich verwahrt wurden, habe ich nie bekommen. Außerdem war ich mein halbes Leben lang arbeitsunfähig", sagt Graf.

Einvernahme durch Landeskriminalamt

Den STANDARD-Bericht und weitere Dokumente übermittelte sie an die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Bereits kurz darauf sei sie angerufen worden, dass Ermittlungen gestartet werden. Im Juni soll es zu einer Einvernahme durch das Landeskriminalamt kommen, zu der sie auch ihren Psychiater mitnehmen wird.

Der Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde bestätigt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens: "Aufgrund dessen, dass die Taten in den Sechziger- und Siebzigerjahren stattgefunden haben sollen, sind nun Verjährungsfristen zu überprüfen, und ob die Verdächtigen noch am Leben sind", sagt Hansjörg Mayr.

Verschiedene Verjährungsfristen

Die Rechtslage ist unübersichtlich: "Es gab in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Änderungen der Bestimmungen über sexuellen Missbrauch von Unmündigen", sagt der Innsbrucker Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer. Dadurch sei es in einem solchen Fall vor allem relevant, ob eine gesetzliche Änderung der Verjährungsregel vor Ablauf der alten Verjährungsfrist erfolgte.

"Vor 1975 war der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch nur sehr schwach ausgeprägt, es gab keine Sonderregeln für Verjährung. Heute beginnt diese bei Straftaten gegen Minderjährige erst ab dem 28. Lebensjahr der Betroffenen zu laufen. Die Prüfung der Verjährungsfrage ist sehr anspruchsvoll."

"Kleine Pension" für Missbrauchsopfer

Nach Informationen Grafs seien noch zwei Schwestern des Benediktinerinnenklosters, an dem das Mädchenheim angeschlossen war, am Leben. "Die Aufnahme der Ermittlungen bestärkt mich ungemein. Es gibt offenbar doch Menschen, die einem zuhören, denen nicht egal ist, was uns passierte", sagt Graf. Sie fordert eine "kleine Pension" für Missbrauchsopfer, wenn diese aufgrund der Traumatisierung nicht arbeiten konnten. Nach der Einvernahme möchte sie sich noch einmal in stationären Aufenthalt begeben. (Katharina Mittelstaedt, 23.5.2015)