Die Kontrahenten: Megabots' "Mark II" und ...

Foto: Megabots

... Suidobashis "Kuratas".

Foto: Suidobashi

Große, menschengesteuerte Roboter gelten für manche als Zukunft der Kriegsführung, für andere als Zukunft des Unterhaltungssports. Vorangetrieben wird die Entwicklung solcher Maschinen in den USA und Japan. Das in Kalifornien ansässige Unternehmen Megabots hat kürzlich seinen japanischen Mitbewerber Suidobashi Heavy Industries aus Osaka offiziell zum Duell aufgefordert.

"Wir bauen riesige Roboter, ihr baut riesige Roboter", heißt es in dem per Youtube-Video veröffentlichen Aufruf. "Ihr wisst, dass das passieren muss." Man will sich beweisen, zumal Suidobashi bei dem Release eines Mech-artigen Ungetüms früher dran war. In die Schlacht schicken will man Mark II, der sich unter anderem mit gewaltigen Paintballkanonen bestücken lässt.

MegaBots Inc

Suidobashi will waffenlosen Kampf

Suidobashi gönnte sich ein paar Tage Bedenkzeit und antwortete nun ebenfalls per Video. "Etwas Großes bauen und Waffen draufstecken – das ist superamerikanisch", meint Firmenchef und Gründer Kogoro Kurata. Er nimmt die Herausforderung an und fordert einen Kampf, in dem die Roboter ganz ohne Waffen aufeinandertreffen sollen. "Wir können kein anderes Land gewinnen lassen", meint er. Denn "Riesenroboter sind japanische Kultur". Im Falle eines Sieges wolle er den Roboter seiner Gegner "zu Schrott hauen".

Auch Suidobashi stellt menschlich gesteuerte Kampfmaschinen unter dem Namen "Kuratas" her, die sich erweitern lassen. Seit einiger Zeit lassen sich diese innerhalb Japans auch via Amazon bestellen.

水道橋重工

Details noch zu vereinbaren

Wo und unter welchen Bedingungen nun Kuratas gegen Mark II antreten wird, dürfte noch vereinbart werden. Stattfinden könnte der wohl erste Mech-Fight der Geschichte gemäß Vorschlag von Megabots in rund einem Jahr. Für viel Aufmerksamkeit ist bereits jetzt gesorgt. Dass man einen ähnlichen Hype schüren kann, wie es den Verantwortlichen für den "Boxkampf des Jahrhunderts", Mayweather gegen Pacquiao, gelungen ist, darf aber bezweifelt werden. (gpi, 8.7.2015)