Bild nicht mehr verfügbar.

Es empfiehlt sich, schon bei der Buchung auf diese "versteckten" Kosten zu achten, mahnen die Konsumentenschützer. Online-Buchungen funktionieren gut, Stornieren ist aber aufwendig und kompliziert, lautet das Fazit der AK.

Foto: APA/dpa

Linz/Wien – Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich warnen, dass Fluglinien bei einem Storno systematisch die Rückzahlung von Fluggebühren verweigern. Acht Personen testeten Webseiten von Airlines oder Buchungsplattformen. Bei fünf von 15 Buchungen wurde jegliche Rückerstattung verweigert, teilten die Konsumentenschützer mit.

Die Testpersonen buchten direkt auf der Webseite der Airline oder über Plattformen Direktflüge von München oder Wien nach Barcelona und retour. Eine Woche später wurden die Flüge storniert. "Muss man das Ticket wegen unvorhergesehener Ereignisse stornieren, hat man mindestens Anspruch auf Rückerstattung der Steuern, Gebühren und der gesetzlichen Flugabgabe. Diese fallen nämlich nur dann an, wenn man tatsächlich fliegt", stellte AK-Konsumentenschützer Georg Rathwallner fest.

Große Unterschiede bei identen Flügen

Eine low-cost-Linie und eine Internetplattform verweigerten die Rückerstattung der Gebühren. Von zwei Anbietern im Internet gab es lediglich wenige Euro zurück. Bei den restlichen Reisen wurden 18 bis 55 Prozent der Gebühren refundiert. Große Unterschiede gab es bei identen Flügen, heißt es bei der AK. Für den bei einer Internet-Plattform bestellten Flug wurden von den bei der Buchung verrechneten Gebühren von 94,71 Euro immerhin 52,71 Euro zurückbezahlt. Die Airline selbst erstattete bei dem direkt auf ihrer Homepage gebuchten Flug lediglich 17,71 Euro.

Auch Bearbeitungs- oder Servicegebühren wurden teilweise verrechnet. Es empfiehlt sich, schon bei der Buchung auf diese "versteckten" Kosten zu achten, mahnen die Konsumentenschützer. Online-Buchungen funktionieren gut, Stornieren ist aber aufwendig und kompliziert, lautet das Fazit der AK.

Musterprozess möglich

Sollten die Fluglinien weiter die Rückzahlung in vollem Umfang verweigern, strebe der AK-Konsumentenschutz Musterprozesse an, hieß es. In Frankfurt sei in einem Urteil festgestellt worden, dass Fluggesellschaften Steuern und Gebühren und auch einen wesentlichen Teil des Flugpreises zu erstatten haben, berichtete die AK. Auch, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline dies ausschließen.

Seitens des Unternehmens müsse dargelegt werden, ob und wenn ja, zu welchem Preis die stornierten Flüge weiterverkauft wurden. Bei der Absage lange vor dem Antritt des Fluges ging das Gericht davon aus, dass die Tickets zumindest zum ursprünglichen Betrag verkauft werden konnten. (APA, 21.7.2015)