Die Titelseiten von "Krone" und "Österreich" am 27. März, aufgegriffen und verpixelt vom Medienwatchblog Kobuk.

Foto: Kobuk

Wien – Die Tageszeitung "Österreich" ist am Montag wegen der Veröffentlichung eines falschen Fotos des Copiloten nach dem Germanwings-Unglück zu einer Entschädigung von 7.500 Euro verurteilt worden. Das unverpixelte Foto hatte sich auf dem Cover befunden, der abgebildete 38-jährige Deutsche klagte daraufhin das Blatt – DER STANDARD berichtete.

Zudem wurde der Zeitung die Veröffentlichung des Urteils aufgetragen. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien werden das Urteil bekämpfen. Die Rechtsvertreterin des Deutschen, Medienanwältin Maria Windhager, gab vorerst keine Erklärung ab, "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer kündigte volle Berufung an.

Gleicher Vorname

Das im März abgedruckte Foto zeigte nicht den Copiloten, sondern einen völlig unbeteiligten Mann, einen gebürtigen Deutschen, der nun in Bern lebt. Einzige Gemeinsamkeit des 38-Jährigen mit dem Copiloten waren die Vornamen. Das Bild, das vom Facebook-Profil des 38-Jährigen stammte und offenbar über einen Tweet veröffentlicht wurde, gelangte zu einer Bildagentur, die das Foto sogar bis nach Südamerika verbreitete.

Der Deutsche wurde von Verwandten und Freunden kontaktiert, was es denn damit auf sich habe, dass sein Konterfei unter den Schlagzeilen des Germanwings-Absturzes zu finden sei. Reporter aus aller Welt riefen beim Arbeitgeber des 38-Jährigen in der Schweiz an, sodass schlussendlich die gesamte Presseabteilung des Unternehmens damit beschäftigt war, den Irrtum richtigzustellen. Auf Facebook wurde der Mann attackiert und beleidigt. "Alle möglichen Leute, die mich für den Echten hielten, haben mich beschimpft und verflucht", erzählte der extra nach Wien gereiste Kläger.

Privates Umfeld im Visier

Auch die Lebensgefährtin des 38-Jährigen – von den Journalisten als Freundin eines "Mörders" gejagt – wurde bei einem Geschäftsessen mit ihrem Chef von 30 bis 40 Reportern belagert und um ein Interview gebeten. Die Medien kontaktierten nicht nur ihre gesamte Familie, sondern riefen auch bei ihrem ehemaligen Universitätsprofessor und dem Bürgermeister ihres Heimatortes in Italien an. Bis der Irrtum aufgeklärt war, verging etwa ein Monat, sagte der 38-Jährige, doch privat ist die Verwechslung bis heute Thema.

Als er von dem falschen Foto erfahren habe, habe er noch geglaubt, dass sich das schnell aufklären werde. Doch plötzlich war sein Gesicht in Zeitungen, im Fernsehen und im Internet zu sehen. "Es war sehr schockierend, zu sehen, wie die Medien arbeiten. Da schreibt jemand etwas über Twitter, und innerhalb von einer Stunde glauben alle weltweit, dass das eine belegte Nachricht ist."

Außergerichtliche Einigung mit "Krone"

In Österreich saß neben "Österreich", wo das falsche Foto in den Ausgaben von Wien, Burgenland, Ober- und Niederösterreich publiziert wurde, auch die "Kronen Zeitung" dem Irrtum auf. Die "Kronen Zeitung" hatte sich allerdings bereits am nächsten Tag für die Verwechslung entschuldigt und eine Richtigstellung ins Blatt gerückt. Man habe sich mit der "Krone" auch umgehend auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, sodass in diesem Fall die Sache gar nicht gerichtsanhängig wurde, sagte Windhager.

"Österreich" wurde nun wegen der medienrechtlichen Tatbestände der üblen Nachrede, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Verletzung der Unschuldsvermutung verurteilt. Die Verletzung des Identitätsschutzes war für Richter Stefan Apostol nicht gegeben, da der in der Schweiz sesshafte Mann nur von einem österreichischen Freund darauf angesprochen wurde, dass er konkret auf dem Titelblatt von "Österreich" zu sehen sei.

Rüge vom Presserat

Der Presserat hatte sowohl die "Kronen Zeitung" als auch "Österreich" für die unverpixelte Bildveröffentlichung abgemahnt. Diese sei mit dem Ehrenkodex für die österreichische Presse nicht vereinbar. Es handle sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" gegen die journalistische Genauigkeit und gegen den Persönlichkeitsschutz. (APA, 14.9.2015)