Erzielte im Zuge der Altmeister-Auktion im Dorotheum 588.333 Euro: Pieter Coecke van Aelsts Triptychon.


Foto: Dorotheum

Wien – Im Zuge der Altmeister-Auktion am 20. Oktober gelangte im Dorotheum ein dreiteiliges Altarbild zur Versteigerung, das ein juristisches Nachspiel haben könnte. Beim Einbringer handelte es sich, wie berichtet (STANDARD, 22.10.), um die Erste Group, die den Erlös in die unternehmenseigene Gegenwartskollektion investieren wollte. Im Verlauf der Auktion trieben Interessenten den Wert für die von Pieter Coecke van Aelst gemalte Anbetung der Könige bis netto 450.000 Euro. Inklusive Aufgeld müsste der siegreiche belgische Telefonbieter 588.333 Euro bezahlen.

Müsste. Denn das Dorotheum erteilte den Zuschlag nur unter Vorbehalt. Kurz zuvor hatte das Bundesdenkmalamt (BDA) informiert, es handle sich um ein als "österreichisches Kulturgut" klassifiziertes Werk. Konkret gehörte das Triptychon einst Erzherzog Leopold Salvator von Österreich und war in dem von Theophil Hansen erbauten Schloss Hernstein in Niederösterreich beheimatet. Die bis heute gültige Unterschutzstellung gemäß Denkmalschutzgesetz (DMSG) erfolgte im April 1943. Zu den im Bescheid angeführten Exponaten gehörte auch ein "bemerkenswerter gemalter Flügelaltar" in der Kapelle.

Der an gotisierendem Maßwerk reiche Altar war von Hansen eigens für das Altarbild entworfen, vermutlich vom Tischlermeister Heinrich Dübell gefertigt und 1868 von Johann Welz vergoldet worden. Im Denkmalschutzjargon fällt das Triptychon in die Kategorie "wandfest", selbst wenn das Bild entfernt würde, bleibt es Bestandteil des Gebäudes und gilt nicht als mobiles Inventar.

1955 hatte die Erste Österreichische Sparkasse das im Krieg und durch Feuchtigkeit beschädigte Schloss erworben und instand zu setzen begonnen. Mit Renovierung hatten die Maßnahmen nur bedingt zu tun, manches wurde schlichtweg zerstört: Vertäfelungen rausgerissen, Wandbilder abmontiert und wie Tischtücher zusammengefaltet. Geschichte.

1963 verkaufte die Erste die Liegenschaft an die Wirtschaftskammer Wien. Das Altarbild verblieb jedoch nicht in Hernstein, sondern wanderte nach Wien ab. Auf wessen Veranlassung und warum? Das wisse man nicht, das sei zu lange her, Unterlagen lägen keine vor, erklärt Erste-Sprecher Michael Mauritz auf Anfrage. Bei der Wirtschaftskammer Wien war niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Auch das BDA gibt sich wortkarg und verweist auf ein laufendes Verfahren. Offensichtlich hat der siegreiche Bieter bereits ein Ausfuhransuchen gestellt.

Nichtiges Rechtsgeschäft

Nur, bei der Versteigerung handelt es sich STANDARD-Recherchen zufolge um ein nichtiges Rechtsgeschäft. Aus juristischer Sicht war die Erste Group gar nicht der Eigentümer. 2012 hatte der Oberste Gerichtshof in einem vergleichbaren Fall (6 Ob 266/11b) entschieden: Die bloße Wegnahme führt nicht dazu, dass selbstständig Eigentum erworben oder übertragen werden kann.

Demnach ist die Wirtschaftskammer rechtmäßiger Eigentümer, und das Triptychon muss den DMSG-Richtlinien zufolge nach Hernstein zurück. Theoretisch, denn praktisch ist das BDA mit der Bearbeitung des Ausfuhrantrags beschäftigt, der auf einem unwirksamen Rechtsgeschäft basiert. (Olga Kronsteiner, 20.11.2015)