Cholesterinspiegel ist in der westlichen Welt ein geflügeltes Wort. Wer zu viele Fette des bösen LDL im Blut hat (Low-Density-Lipoprotein-Cholesterin), riskiert, eines Tages einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Gut ist, dass sich dieser Körperwert tatsächlich auch beeinflussen lässt: Wer Sport treibt und sich ballaststoffreich und gesund ernährt, kann seinen Werten beim Sinken zusehen.

Doch nicht bei jedem Menschen mit erhöhtem Cholesterinspiegel ist das der Fall. Wer an Hypercholesterinämie oder der vererbten homozygote familiäre Hypercholesterinämie leidet, muss Medikamente nehmen. Als Standardtherapie kommen lipidsenkende Arzneimittel infrage oder, wenn dies nicht mehr ausreicht, auch eine Blutwäsche (LDL-Apherese).

Neue medikamentöse Option

Vor Kurzem kamen neue Medikamente auf den Markt. Evolocumab (Handelsname Repatha) ist seit Juli 2015 für zwei Anwendungsgebiete zugelassen: zum einen für Hypercholesterinämie oder gemischte Dyslipidämie, zum anderen für homozygote familiäre Hypercholesterinämie. Das Medikament kommt für Patientinnen und Patienten infrage, bei denen eine Diät und andere Arzneimittel den Cholesterinspiegel nicht ausreichend senken.

Das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in der Dossierbewertung der Herstellerfirma überprüft, ob Evolocumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet. Mangels geeigneter Daten lässt sich aus dem Dossier jedoch für keines der beiden Anwendungsgebiete ein solcher Zusatznutzen ableiten.

Langzeitwirkung als Schlüssel

In beiden Anwendungsgebieten gab es jeweils eine Therapiesituation, für die der Hersteller in seinem Dossier keine Studien vorlegte. Für die übrigen vier enthält das Dossier zwar Daten aus randomisierten kontrollierten Studien. In diesen Studien wurden die Patientinnen und Patienten jedoch lediglich zwölf Wochen behandelt und beobachtet.

Da es sich aber jeweils um chronische Erkrankungen handelt und Evolocumab deshalb für eine Dauertherapie vorgesehen ist, sind Studien mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr erforderlich, um den Nutzen oder Schaden zu beurteilen. Somit gibt es für kein Anwendungsgebiet und für keine Therapiesituation einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen gegenüber der jeweiligen zweckmäßigen Vergleichstherapie. (red, 16.12.2015)