Seit Ende Juni 2015 gibt es auch in Österreich den Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken. Die Nachfrage ist aber überschaubar, sagt Interessenvertreter Max Wellan.

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Wien – Seit Ende Juni vergangenen Jahres gibt es ihn auch in Österreich, allerdings unter strengen Auflagen: Den Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken. Er ist aber nur ein "Randgeschäft", wie Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer, betont. "Es ist genau das eingetreten, was wir erwartet haben", ergänzt der Interessensvertreter.

Wellans Bilanz, etwa ein halbes Jahr nach der Zulassung: Die Umsätze, die mit dem sogenannten "Fernabsatz" von sogeannten OTC-Präparaten (Over-The-Counter- bzw. Ladentisch-Verkauf; Anm.) gemacht werden, seien insgesamt gering. "Von den Kunden her ist es eher zu einer Verschiebung von ausländischen zu inländischen Apotheken (im Versandgeschäft; Anm.) gekommen."

Strenge Auflagen

In Österreich gelten für den OTC-Arzneimittelversandhandel strikte Regelungen. Apotheken, die auch diesen Fernabsatz betreiben, müssen real existierende öffentliche Apotheken in Österreich sein. Im Rahmen ihrer Geschäftsstätigkeit müssen sie sich beim Bundesamt für die Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) registrieren. Sie führen dann ein "Sicherheitslogo" auf ihrer Homepage und werden in die Liste der Versandapotheken des BASG aufgenommen. Es muss eine Aufsicht durch den jeweiligen Apothekenleiter, ein Apotheker, gegeben sein. Zudem ist eine Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement erforderlich.

Dazu kommt, dass eine Apotheke jeweils nur in einer "dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge" und ohne Mindestbestellmengen versenden darf. Der Kunde wiederum muss sich vor der ersten Bestellung mit persönlichen Daten wie dem Geburtsdatum und der Telefonnummer bei der jeweiligen Apotheke registrieren.

Der Versand muss in Paketen, welche den Arzneimittel-Inhalt nicht erkenntlich machen, mit arrivierten Logistikunternehmen an die direkt vom Besteller angeführte Person erfolgen und vom angetroffenen Empfänger auch gegengezeichnet werden. Intensiv ist weiters die Verpflichtung zur Beratung. Kommt dem abwickelnden Apotheker etwas unseriös vor, muss er vor dem Versand eines Arzneimittels den potenziellen Kunden kontaktieren. Entsprechende Informationen über die Produkte müssen auf der Homepage vorhanden sein. Alle Abläufe sind von der Apotheke zu dokumentieren, ebenso der Status der Lieferung.

"Nicht das große Geschäft"

"In Österreich haben sich bisher nur 24 öffentliche Apotheken für den Versandhandel registrieren lassen". sagt Wellan. Bei rund 1.400 öffentlichen Apotheken in Österreich also nur ein sehr geringer Teil. "Aber nicht alle, die sich registrieren haben lassen, sind auf diesem Gebiet wirklich tätig." Jene, die sich da engagierten, sähen den neuen Vertriebsweg eher als Erweiterung der Möglichkeiten, den Kunden Service zusätzlich zu Vorbestellungen, Zustellung etc. anbieten zu können. Eine anderes "Anwendungsgebiet": Es gibt öffentliche Apotheken, die eigene Produkte herstellen und diese auch österreichweit verkaufen bzw. versenden wollen.

"Das große Geschäft ist es nicht", stellt der Kammerpräsident insgesamt fest. Jene österreichischen Apotheken, die sich im Versandhandel betätigten, würden jedenfalls alle Bestimmungen und Voraussetzungen erfüllen und auf hohem Niveau arbeiten. Nicht erfüllt hätte sich die Hoffnung, dass man dadurch den oft grauen bis schwarzen internationalen Versandhandelmarkt mit Medikamenten und/oder Fälschungen bekämpfen könne. Die Kunden würden auch oft nicht genau erkennen, ob es sich im Internet um seriöse Anbieter handle.

Und schließlich müsse man auch den Marketing-Aktivitäten ausländischer Versandhandels-Apotheken kritisch gegenüberstehen. Die Kunden würden oft mit simplen Preis-Lockangeboten gleich zum Kauf ganzer Produktpaletten – vom "Baby-Paket" bis zum "Erkältungs-Paket" – veranlasst. "Das ist eine Marktausweitung bei Arzneimitteln, die wir eigentlich nicht wollen", resümiert Wellan. (APA, 10.2.2016)