Rotschimmelreis oder Roter Reis genannt, ist keine eigene Reissorte, sondern wird aus gewöhnlichem Reis mithilfe bestimmter Schimmelpilzstämme hergestellt und – auch über das Internet – als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Diese Mittel sollen laut Hersteller einen normalen Cholesterinspiegel begünstigen. Sie enthalten einen Wirkstoff, der mit dem rezeptpflichtigen Cholesterinsenker Lovastatin identisch ist. Laut Werbeaussagen einiger Anbieter sollen Rote-Reis-Produkte jedoch – im Gegensatz zu den Arzneimitteln – gar keine oder nur abgeschwächte unerwünschte Effekte haben.

Das ist eine bei Nahrungsergänzungsmitteln leider häufig zu findende Irreführung von Verbrauchern, heißt es in der aktuellen Ausgabe von "Gute Pillen – Schlechte Pillen" (GPSP). Die Plattform weist auf die Gefahren der Wirkstoff-Überdosierung sowie auf Defizite beim Verbraucherschutz durch die Überwachungsbehörden hin.

Werbende Begriffe wie "rein natürlich" sollen Harmlosigkeit und Unbedenklichkeit signalisieren, so GPSP. Roter Reis enthalte jedoch den Stoff Monacolin K, der mit dem verschreibungspflichtigen cholesterinsenkenden Medikament Lovastatin identisch sei. Zudem enthalte Roter Reis produktionsbedingt weitere, zum Teil ähnlich wirkende Stoffe (aktive Monacoline).

Gefährliche Überdosis

Das Dosierungsdilemma: Nahrungsergänzungsmittel mit Rotem Reis enthalten je nach Anbieter pro Kapsel bis zu 18 mg Monacolin K sowie andere aktive Monacoline. Wer neben solchen Produkten zusätzlich ein cholesterinsenkendes Arzneimittel einnimmt, kann schnell bei einer gefährlichen Überdosierung landen. Doch auf Packungen von Rote-Reis-Produkten fehlen zum Teil entsprechende Warnhinweise, die Käufern klarmachen, dass Monacolin K mit dem Arzneimittelwirkstoff Lovastatin identisch ist und dass unerwünschte Wirkungen (u.a Schäden an Muskeln und Nieren) oder schwerwiegenden Wechselwirkungen mit Arzneimitteln auftreten können.

Das Verbraucherschutzdilemma: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel. Eine gemeinsame Expertenkommission vom deutschen Bundesinstitut für Verbraucherschutz (BVL) und dem deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertete Monacolin-K-Produkte mit einem Wirkstoffgehalt von 5 mg pro Tag und mehr kürzlich als Arzneimittel.

Solche Produkte dürften auch nach Einschätzung von "Gute Pillen – Schlechte Pillen" nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden und – solange sie keine Zulassung als Arzneimittel haben – nicht angepriesen werden. Dies habe zunächst jedoch keine Konsequenzen. Denn für ein Verbot von Nahrungsergänzungsmitteln sind in Deutschland und Österreich die Lebensmittelüberwachungen und nicht die Arzneimittelüberwachungsbehörden zuständig. (red, 2.5.2016)