Anwalt für beide Seiten oder doch nur für eine? Die Rolle der Makler ist oft umstritten.

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Die Digitalisierung und neue Online-Geschäftsmodelle bereiten den Immobilienmaklern Sorgen, entsprechend groß ist die Unsicherheit in der Branche, wie ein kürzlich veröffentlichtes Stimmungsbarometer zeigte (der Standard berichtete). "Die Zukunft der Branche hat als Thema gerade eine hohe Aufmerksamkeit, viele haben Sorgen, was da auf sie zukommt", sagt Michael Pisecky, Obmann der Wiener Immobilientreuhänder.

Gemeinsam mit dem ÖVI versuche man gerade, die Diskussion darüber "einzufangen" und zu moderieren. Das in Deutschland derzeit erprobte Bestellerprinzip – den Makler zahlt der, der ihn beauftragt – gilt vielen als Damoklesschwert.

Zahlreiche Geschichten

Mietervertreter sehen das etwas anders. Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, weiß auf den Hinweis, dass sich Makler dann wohl nur noch dem Vermieter verpflichtet fühlten, wenn sie nur von diesem die Provision bekämen, nur eine Antwort: "Das tun sie ja jetzt auch schon! Damit wäre endlich mal Ehrlichkeit hergestellt."

Zahlreiche Geschichten kann Rosifka erzählen, von Fällen, in denen Makler seiner Ansicht nach nicht die Interessen der Suchenden vertreten haben: "Vor kurzem rief mich jemand an, der hatte mehr als 8000 Euro Provision bei einem Hauskauf gezahlt, war aber vom Makler nicht darüber informiert worden, dass die Liegenschaft im 30-jährigen Hochwassergebiet liegt. Von einem Makler erwarte ich ungeschaut, dass er so etwas mitteilt."

Haftungsausschluss in AGB

Grundsätzlich sei die WKÖ zwar dahinter, dass Makler, die gar keine Gewerbeberechtigung haben, vom Markt verschwinden. Aber in seiner Beratungstätigkeit habe er immer wieder mit Fällen zu tun, wo sich auch Makler mit Gewerbeberechtigung fragwürdig verhalten. So würde etwa in "fast jedem" Angebot eines Maklers in den AGB drinstehen, dass der Makler "keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernimmt". Für den AK-Wohnrechtsexperten ist das "ein Wahnsinn", und rechtlich sei so ein Haftungsausschluss letztlich auch nicht haltbar.

Auch bei Mietgeschäften würden Makler häufig nicht die Interessen des Suchenden vertreten. "Wir hatten bei ganz vielen von uns untersuchten befristeten Mietverträgen für Altbauwohnungen Vermittlungen durch Makler; die Mieten waren alle überhöht. Eine Mieterin hat deshalb sogar 80 oder 90 Prozent der Provision zurückbekommen."

Interessen der Mieter

Es gebe nämlich eine Bestimmung, die besage, dass es nochmals zu einer Ermäßigung der zulässigen (also an die reduzierte Miete angepassten) Provision kommen könne, wenn der Makler Interessenwahrungspflichten verletze. "Eine eklatante Überschreitung des Richtwertmietzinses erkennt man als Makler, das kann man sich ausrechnen", sagt Rosifka.

"Fair wäre es, wenn in so einem Fall der Makler sagen würde: 'Ich kann die Miete nicht reduzieren, weil der Vermieter sonst einen anderen Makler nimmt. Aber mit dem Richtwertmietzinsrechner der Stadt können Sie sich ungefähr die erlaubte Miete ausrechnen. Wenn Sie dann zur Schlichtungsstelle gehen, können Sie die Miete reduzieren lassen.' In so einem Fall würde der Makler auch die Interessen des Mieters vertreten. Das tun viele aber einfach nicht."

Maßnahmen für Qualität

Pisecky sagt, dass man "schwarze Schafe" in der Fachgruppe melden soll, ein Mitarbeiter gehe dem nach. Außerdem seien Makler gegen Beratungsfehler versichert.

Tatsache ist auch, dass die Branche – vor allem ausgehend von Wien – einiges unternommen hat, um die Qualität der Maklerdienstleistung zu heben. Rosifka sieht die Bemühungen, bleibt in seinem Urteil aber hart: "Davon merken wir nichts." (mapu, 4.7.2016)