Um bei hohen Temperaturen gut schlafen zu können, überlegen viele Menschen die Anschaffung eines Klimagerätes.

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Die Sommer werden heißer. So heiß, dass manche Menschen, die seit Jahrzehnten in ihrer Wohnung wohnen, sich nun sogar die Anschaffung eines Klimagerätes überlegen, um in der Nacht wieder gut schlafen zu können.

So wie Michael Schwarz, der in einer Mietwohnung im Wiener zweiten Bezirk wohnt. Er holte sich dafür die Zustimmung seines Vermieters – und ließ dann zwei Klimageräte montieren, indem die Glasscheiben der Oberlichten zweier Fenster entfernt wurden. Zwei Jahre sei das gutgegangen, sagt Schwarz: "Mittlerweile sind beide Geräte aber ausgebaut und der Ursprungszustand wieder hergestellt." Er wurde im Vorjahr anonym bei der Baupolizei angezeigt – von einem Nachbarn, der sich durch den Lärm der Anlage gestört fühlte, wie sich später herausstellte.

Bei einer Verhandlung vor Ort wurde festgestellt: Die beiden Klimageräte waren illegal errichtet worden. Denn wer etwas am äußeren Erscheinungsbild seines Hauses ändern will, wie das beim Anbringen von Klimageräten in der Regel der Fall ist, muss dieses Vorhaben bei der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) einreichen. Diese leitet das Ergebnis ihrer architektonischen Begutachtung dann an die Baupolizei (MA 37) weiter, die den nötigen Bescheid ausstellt.

Abbau oder Geldstrafe

Die Vorgaben der MA 19: Das Klimagerät sollte im Innenraum installiert sein, die Ansaug- und Abdecklüftung muss in der Fassadenfarbe gestrichen werden und architektonische Zierelemente dürfen nicht verändert werden. Die Montage von Split-Klimageräten ist dann zulässig, wenn sie nicht aus dem öffentlichen Raum gesehen werden können.

Von all dem wusste Schwarz nichts: "Angesichts der unzähligen Klimageräte, die an den Häusern hängen, erschien es mir logisch, dass das geht."

Er habe dann versucht, das Bauvorhaben nachträglich einzureichen. Mit der MA 19 sei man sich da aber nicht einig geworden – am Ende habe Schwarz "resigniert" und die Geräte ausgebaut. Denn bei Übertretung der Bauordnung droht eine Geldstrafe von 21.000 Euro – oder eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen.

"Aber gehen Sie einmal erhobenen Hauptes durch den ersten Bezirk", empfiehlt er. Dort würden sich unzählige Klimageräte an den Fassaden befinden – viele davon illegal, ist er sich sicher.

Gegen Wildwuchs

"Wir sind eine kleine Abteilung", entgegnet Robert Kniefacz von der MA 19. "Wir haben nicht die Kapazität, Wien zu durchstreifen und alles anzuzeigen. Wenn aber etwas aufs Tapet kommt, dann müssen wir uns das anschauen."

Zudem gebe es Klimageräte, die innen montiert werden und außen nur durch ein kleines Gitter in Erscheinung treten. "Das stört niemanden. Aber wir müssen etwas zu diesen wilden Montagen sagen."

Um sich Scherereien zu ersparen, wird dazu geraten, sein Bauvorhaben rechtzeitig einzureichen – inklusive Baupläne und Fotos der Stelle, wo das Klimagerät angebracht werden soll. Streitigkeiten kämen immer wieder vor, sagt Kniefacz. "Aber selten. Die meisten wissen, worum es geht."

Schwarz indes hat mittlerweile eine "unkonventionelle, temporäre" Lösung für seine beiden Geräte gefunden, für die er nicht um Erlaubnis ansuchen musste. In Betrieb hat er die Geräte heuer aber noch gar nicht genommen, berichtet er. Denn bisher sei es gar nicht warm genug gewesen. (Franziska Zoidl, 5.8.2016)