Wien – Wenige Tage nachdem Kulturminister Thomas Drozda mit der Neuausschreibung der künftigen Doppelspitze des Belvedere die Diskussionen rund um Compliance-Verstöße der amtierenden Direktorin wohl beendet wähnte, meldete sich nun Agnes Husslein in einem "persönlichen Schreiben" gegen die "öffentlich ausgetragene Desavouierung meiner Person" zu Wort. Laut Sprecherin des Belvedere richtet sich das Schreiben an einen privaten Verteiler Hussleins, sei jedoch aus technischen Gründen über den Newsletter-Account des Museums verschickt worden. Der Versand sei in Abstimmung mit dem interimistischen kaufmännischen Geschäftsführer Dieter Bogner erfolgt.

Husslein zieht darin Bilanz zu ihren Verdiensten und betont, dass solche Leistungen nur dann gelängen, "wenn eine gewisse Dynamik herrscht und sich alle mit voller Kraft und viel Engagement einbringen". Sie selbst sei "365 Tage im Jahr rund um die Uhr im Einsatz", woraus sich "zwangsläufig eine Überschneidung von beruflicher Tätigkeit und Privatleben" ergebe. Dem stimmen sogar Kritiker zu, für die das Problem dort beginnt, wo es um öffentliche Gelder geht, konkret um unzulässig verrechnete Reisespesen.

Husslein betont, dass dem Kuratorium die Verlegung ihres Wohnsitzes nach Kärnten im Sommer seit langem bekannt gewesen sei. Das stimmt. Dass sie sich dafür seit Jahren Kilometergeld, Tankrechnungen oder Flugkosten über die Handkassa auszahlen ließ, erfuhr der Vorsitzende allerdings erst im Zuge der Gebarungsprüfung 2014.

Für die Causa ist das einer der relevantesten Punkte. Denn laut Husslein sei sie aufgrund dieser Spesen gezwungen worden, Verfehlungen einzugestehen, um ihre Funktion bis Jahresende überhaupt erfüllen zu können. Andernfalls hätte das Kuratorium dem Vernehmen nach für eine sofortige Abberufung votiert.

Laut einem für Minister Drozda erstellten arbeitsrechtlichen Gutachten von Thomas Angermair, seien "die im BDO-Bericht festgestellten Compliance-Vorwürfe", so sie nicht vom Kuratorium genehmigt wurden, "grundsätzlich als Untreue zu qualifizieren". Husslein habe sich verpflichtet, den entstandenen Schaden "unverzüglich zu ersetzen" und die Verstöße "bedauert und bereut". Während mittlerweile 30.000 Euro überwiesen wurden, dürfte das Bedauern, dem "persönlichen Schreiben" zufolge, eher formaler Natur gewesen sein. Denn Husslein pocht nun darauf, dass "die teilweise absurden Vorwürfe" durch die Prüfung "stichhaltig entkräftet" worden seien. (Olga Kronsteiner, 2.8.2016)