Das Geburtenbuch weist Alex Jürgen als Mann aus. Eine Berichtigung auf "X", "anders" oder "inter" lehnte die Bezirkshauptmannschaft Steyr ab. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht am Zug.

Foto: Andreas Krenn

Linz – Sein ganzes Leben ist Alex Jürgen irgendwo dazwischen gestanden, an diesem regnerischen Tag steht er vor dem Landesverwaltungsgericht in Linz zumindest im Mittelpunkt. Rote Hose, schwarzer Kapuzenpulli, die Haare kurz – rechts eine Zigarette, links einen Energy-Drink in Händen. Bereits gut eine Stunde vor Verhandlungsbeginn ist Alex Jürgen gekommen. Bereit für die eigene Identität zu kämpfen. Darin hat Alex Jürgen Übung. Der Kampf dauert bereits sein halbes Leben an – zuerst im Stillen, ab 2004 dank Outing öffentlich.

Vorbild Schnecke

Alex Jürgen (40) fühlt sich weder als Mann noch als Frau und ist nach medizinischen Normvorstellungen weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt der Steyrer als intergeschlechtliche Person. Das Geburtenregister weist "ihn" als Mann aus, andere Schriftstücke als Frau.

Das Landesverwaltungsgericht ist nun in dem Kampf, weder Frau noch Mann sein zu müssen, eine ganz besonders entscheidende Station. Primär liegt der Grund für den Gang vor den Kadi in der Weigerung der Beamten am Standesamt Steyr, dem Antrag Jürgens, im Personenstandsregister das Geschlecht neutral zu formulieren, Folge zu leisten.

Natürlich geht es Alex Jürgen aber vor allem um die große Mission: "Es muss endlich Schluss damit sein, dass man versucht, Kinder operativ an irgendwelche gesellschaftlichen Rollenbilder anzupassen. In der Tierwelt hat man ja auch keine Probleme damit. Oder jagt jemand einer Schnecke hinterher und versucht ihr was abzuschneiden? Und bei den Fischen wird applaudiert, wenn sie spontan das Geschlecht ändern."

Ein "Herm" vor Gericht

Selten noch war man wohl bei einem Verfahren so rasch beim Kern des Problems. "Wie wollen Sie eigentlich angesprochen werden?", will Richter Markus Zeinhofer gleich zu Beginn wissen. "Herm Jürgen. Von Hermaphrodit", klärt Jürgen auf. Richter: "Ich bemüh' mich, das irgendwie auf die Reihe zu bekommen."

Was folgt, ist mehr Leidens- als Lebensgeschichte. 1976 wird Alex Jürgen geboren. Und bereits der Geburtstag ist der Tag der Entscheidung. Chromosomal männlich, die Geschlechtsmerkmale aber uneindeutig. Die Eltern müssen sich innerhalb von zwei Wochen festlegen, ob sie einen Buben oder ein Mädchen zur Welt gebracht haben: "Ich war dann der Jürgen bis zu meinem zweiten Lebensjahr." Dann folgt der Rat der Mediziner an die Eltern, doch ein Mädchen zu erziehen. "Mit sechs Jahren hat man mir den Penis entfernt, mit zwölf Jahren die innenliegenden Hoden", erzählt Alex Jürgen. Der Vorname wurde auf Alexandra geändert. Offiziell auf ein neutrales "Alexi" – weil das Gesetz es verbot, einen Mädchennamen für ein Kind mit Hoden zu verwenden.

Drogen und Krebserkrankung

Es folgte Operation auf Operation. "Bis zum zwölften Lebensjahr habe ich gedacht, ich bin sterbenskrank." Erst dann erfuhr Alex Jürgen die Wahrheit. "Ich wollte unbedingt eine Frau sein, aber es hat alles nicht funktioniert. Ich habe meinen Körper gehasst." Irgendwann – nach einem Drogenentzug und einer schweren Leukämieerkrankung – habe er begriffen: "Ich bin einfach inter."

Vor Gericht führt Anwalt Helmut Graupner aus, dass das Gesetz einen "wahrheitsgemäßen" Eintrag im Personenstandsregister vorschreibe: "Und nichts anderes wollen wir."

Die gegnerische Seite zeigt Verständnis, sieht sich aber an die Rechtsvorschriften gebunden. "Das Computerprogramm des Innenministeriums sieht nur männlich oder weiblich vor. Kreuzt man nichts an, kann der Akt nicht abgeschlossen werden", führt der Vertreter der Bezirkshauptmannschaft aus. Das Urteil ergeht in einigen Wochen schriftlich. (Markus Rohrhofer, 6.9.2016)