Wels/Vöcklabruck – Fünf Mitwirkende im kriminellen Netzwerk rund um die oö. Neonazi-Gruppe "Objekt 21" sind am Dienstag im Landesgericht Wels zu Strafen zwischen 24 Monaten teilbedingt und drei Monaten bedingt sowie zu Geldstrafen von 400 bis 1.950 Euro verurteilt worden. Vorsitzender Hans-Jörg Reichl bezeichnete die Taten als "schwerst kriminell und schwer mafiös". Die Sprüche sind nicht rechtskräftig.

Die Anklage von Staatsanwalt Franz Haas legte den Männern im Alter von 28 bis 32 Jahren die Gründung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung, Freiheitsentzug, Brandlegung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, teils als Täter, teils als Anstifter zur Last. Die Taten bis reichen bis in die Jahre 2007 und 2008 zurück.#

Mehrere Prozesse

Rund um das 2009 aufgeflogene "Objekt 21" gab es schon eine Reihe von Prozessen mit Anklagen nach dem Verbotsgesetz, aber auch wegen zahlreicher Gewalt-und Vermögensdelikte. Sie endeten mit Schuldsprüchen und zum Teil mehrjährigen Haftstrafen. Der "Kultur- und Freizeitverein Objekt 21", der sich in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingenistet hatte, war neben seinen "politischen" Aktivitäten als Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss im Einsatz, u.a. wurden Kontrahenten mit Gewalt eingeschüchtert, Etablissements angezündet etc. So bedrohten die Beschuldigten etwa einen Mann mit einer Kreissäge.

Die Angeklagten, die zum Teil auch vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen sind, waren in der Hierarchie weiter unten angesiedelt. Sie zeigten sich nur teilweise geständig, aber reuig. Sie behaupteten aber auch, sich nicht mehr an alles erinnern zu können, teils weil es schon so lange her sei, teils weil damals auch Alkohol und Drogen im Spiel gewesen seien. Ähnliche Probleme hatte das Gericht in dem bereits im Februar begonnenen Prozess auch mit den Zeugen, von denen einige plötzlich Erinnerungslücken hatten.

Die Verteidiger baten um milde Urteile für ihre Mandanten bzw. in einem Fall um einen Freispruch. Tenor der Schlussplädoyers: Die Männer seien "naiv und dumm" gewesen, hätten nur "eine untergeordnete Rolle gespielt" und seien seither nicht mehr straffällig geworden. Zudem müsse die lange Verfahrensdauer mildernd gewertet werden.

Der Schöffensenat sprach alle fünf in unterschiedlichen Punkten der Anklage schuldig. Der Hauptangeklagte fasste 24 Monate, davon 21 bedingt aus. Richter Reichl titulierte ihn dennoch als "Glückskind des Jahres des LG Wels", denn hätte der Prozess ein Jahr früher stattgefunden, hätte er wegen seiner – mittlerweile getilgten – Vorstrafen drei Jahre unbedingt bekommen.

Die anderen Angeklagten erhielten ein Jahr, sechs, fünf bzw. drei Monate – alles bedingt. Sämtliche Beschuldigten erklärten Rechtsmittelverzicht. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, er müsse noch mit der Oberstaatsanwaltschaft Rücksprache halten. (APA, 4.10.2016)