Mit einer Patientenverfügung können Menschen eigenständig festlegen, welche medizinischen Behandlungen im Fall eines Unfalles oder einer unheilbaren Krankheit zu unterlassen sind. Laut Institut für Ethik in der Medizin verfügen nur vier Prozent der Österreicher über eine Patientenverfügung, wovon nur ein Drittel verbindlich ist.

Bisher haben vor allem die Kosten und der bürokratische Aufwand viele Menschen von diesem Schritt abgehalten. "Die strengen Formvorschriften, hohe Anwalts-, Notar- und Arztkosten, sowie lange Wartezeiten haben für viele abschreckend gewirkt", sagt die Salzburger AK-Gesundheitsreferentin und ehemalige Landeshauptfrau Gabi Burgstaller.

Die Salzburger Arbeiterkammer unterstützt daher ab Jahreswechsel ihre Mitglieder kostenlos bei der Erstellung einer Patientenverfügung. AK-Salzburg-Präsident Siegfried Pichler erklärt: Damit eine Verfügung rechtlich bindend ist, muss eine ärztliche und juristische Beratung erfolgen, was sowohl beim Rechtsanwalt bzw. Notar als auch beim Arzt Geld kostet.

Große finanzielle Hürde

So könne etwa eine Patientin mit schwerer Krebserkrankung, die zusätzlich noch Ausgleichszulagenbezieherin ist, diese finanzielle Hürde kaum nehmen. "Die Entscheidungsfreiheit über die eigene Gesundheit darf nicht an der Geldfrage scheitern", so Pichler. Die Patientenanwaltschaft biete zwar diesen kostenlosen Service ebenfalls an, doch dort betrage die Wartezeit mindestens zwei Jahre.

Gleichzeitig fordert die AK gesetzliche Änderungen. Zum einen will sie ein zentrales Register, auf das alle Krankenhäuser und Ärzte einen einfachen Zugriff haben. Zudem sollten die Ärzte dazu verpflichtet werden zu prüfen, ob eine Verfügung des Patienten vorliege. Zum anderen fordert die AK die Abschaffung der derzeit fünfjährigen Befristung. (APA, 17.10.2016)