Wien – Die Kontrolle der Parteienfinanzierung und der Medientransparenz könnte verbessert werden. Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und die Parlamentsparteien zeigten Donnerstag im RH-Ausschuss zumindest die Bereitschaft dazu – nachdem Präsidentin Margit Kraker einmal mehr die Klage des Rechnungshofes über die große Sonderbelastung und die geringe Effizienz vorgebracht hatte.

Die Sonderaufgaben zu Parteien, Medien und auch Ministervermögen binden im Rechnungshof jährlich personelle Ressourcen im Wert von 500.000 Euro, brachte Kraker vor – und diese würden bei den Kernaufgaben Prüfung und Beratung fehlen. Zudem würden die Kontroll- und Transparenzziele nicht erreicht, weil die gesetzlichen Grundlagen mangelhaft seien. So sei der RH etwa bei den Parteien auf die formale Kontrolle und die Veröffentlichung der in Rechenschaftsberichten enthaltenen Informationen beschränkt. In diskutierten Bericht verlangt der Rechnungshof die originären Einschau und Prüfungsrechte sowie die Bereitstellung der personellen Ressourcen.

Alle Parteien für Optimierungen

Abgeordnete aller Parteien zeigten sich laut Parlamentskorrespondenz bereit, die rechtlichen Voraussetzungen zu verbessern – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. So brachte Claudia Gamon von den NEOS einen – nicht angenommenen – Antrag mit sehr weitreichenden Forderungen ein, den auch der Grüne Abg. Werner Kogler unterstützte. Er hält es u.a. für nötig, die Wahlwerbungskosten besser zu definieren. ÖVP-Abg. Hermann Gahr konstatierte hingegen dass bei der Parteienfinanzierung durchaus Transparenz bestehe, aber Optimierungsbedarf vor allem hinsichtlich des großen bürokratischen Aufwands beim RH bestehe. Für eine Nachjustierung beim Parteiengesetz ist auch Elmar Mayer (SPÖ) – aber er ist skeptisch, wenn ein staatliches Organ politische Parteien inhaltlich prüfen soll. FPÖ-Abg. Wolfgang Zanger hält die Entlastung des Rechnungshofs und die Verminderung des bürokratischen Aufwands für geboten.

Minister Drozda zeigte sich bereit zu einer Verbesserung des Parteiengesetzes – sieht allerdings bei den Parteifinanzen schon viel Transparenz, weniger auf der Ausgabenseite. Einer Neuregelung würde er sich auch bei der Medientransparenz nicht verschließen, sagte der Minister, verteidigte aber die fortbestehenden Obergrenzen als sinnvoll.

Bagatellgrenze als ein Kritikpunkt

Mit dem Medientransparenzgesetz 2012 sollte mehr Transparenz bei Medienkooperationen, Werbeaufträgen und Förderungen erreicht werden – was aber laut RH nicht gelungen ist. Denn es mangle an der Vollständigkeit und sachlichen Richtigkeit der Meldungen. Die Verpflichtung, entgeltliche Werbeeinschaltungen zu kennzeichnen sowie das "Hinweis- und Kopfverbot" würden nicht eingehalten. Wegen der Bagatellgrenze – 5.000 Euro pro Quartal und Medium – sei bis zur Hälfte der Werbeaufträge nicht in den von der KommAustria veröffentlichten Listen enthalten, regte der RH an, diese Grenze zu überdenken. (APA, 20.10.2016)