Das Wiederansiedlungsprogramm des Nationalparks Kalkalpen ist durch illegale Abschüsse gefährdet.

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Linz – In Oberösterreich kann Jägern künftig bei bestimmten Vergehen die Jagdkarte für bis zu sieben statt bisher drei Jahre entzogen werden. Diese Forderung war nach Luchs-Abschüssen im Umland des Nationalparks Kalkalpen laut geworden. Die entsprechende Novelle des Jagdgesetzes soll Weidmänner aber auch vor allzu hohen Klagsforderungen von Grundeigentümern bei der Wildschadensregulierung schützen.

Der Landtag wird die Gesetzesänderung, die auch Deregulierung bringen soll, aller Voraussicht nach am Donnerstag beschließen. Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) präsentierte in einer Pressekonferenz am Montag gemeinsam mit Landesjägermeister Sepp Brandmayr und Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker die wichtigsten Eckpunkte.

So soll ein Waffenverbot künftig zum sofortigen Entzug der Jagdkarte führen. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen vorsätzlicher Schädigung des Tierbestandes kann die Jagdkarte für bis zu sieben Jahre entzogen werden. Ein rechtschaffener Weidmann brauche sich nicht zu fürchten, betonte Brandmayr, aber "wir schützen keine schwarzen Schafe".

"Potenzielle Nachahmungstäter stoppen"

Die Grünen haben vor dem Hintergrund illegaler Abschüsse von Luchsen aus dem Wiederansiedlungsprogramm des Nationalparks Kalkalpen, für die ein Jäger und seine Frau bereits rechtskräftig verurteilt worden sind, immer wieder eine Verschärfung gefordert. Mit der neuen Regelung "stellen wir für potenzielle Nachahmungstäter ein klares Stoppschild auf", freut sich Klubobmann Gottfried Hirz.

Ein Problem, über das sich die Jäger zuletzt immer wieder beschwert haben, sind die ihrer Ansicht nach ausufernden Geldforderungen von Grundbesitzern bei Wildschäden. Brandmayr ortet hier neben der Erderwärmung auch einen gesellschaftlichen "Klimawandel": Können sich Jäger und Grundbesitzer nicht auf eine Entschädigungssumme einigen, würden manche horrende Summen einklagen, erklärte er.

Selbst wenn sie dann nur einen Bruchteil dessen zugesprochen bekommen, bleibe der Jäger auf den Gerichtskosten, die sich an der ursprünglichen Klagssumme orientieren, sitzen.

Ab Frühling kostenlose Beratung

Künftig muss sich ein Grundbesitzer, der mehr als das Doppelte der letztlich zugesprochenen Summe gefordert hat, an den Gerichtskosten beteiligen. Laut Brandmayr sind aktuell rund 70 Verfahren anhängig.

Reisecker sieht zwar nur "Einzelfälle", steht aber hinter der Novelle. Weil manche Grundbesitzer jedoch einen Schaden nicht selbst abschätzen könnten, werde die Kammer ab Frühling eine kostenlose Beratung zur Verfügung stellen. Zwei Vollzeitbeschäftigte dafür werden derzeit gesucht. (APA, 12.12.2016)