Kaum acht Monate im Amt, wurde dem amerikanischen Präsidenten im Jahr 2009 der Friedensnobelpreis in Oslo verliehen. In seiner Laudatio hob das Nobelkomitee den von Obama angekündigten Neustart des Verhältnisses zwischen Abendland und Muslimen sowie den Beginn des Abzugs der amerikanischen Streitkräfte aus dem Irak hervor. Der ehemalige Bürgerrechtsanwalt Obama setze sich außerdem für die Verteidigung der Menschenrechte ein.

Die Begründung der Norweger liest sich wie eine Würdigung all dessen, was ihn zur Antithese seines unmittelbaren Vorgängers George W. Bush machte: Dieser hatte nach den 9/11-Anschlägen mit den Kriegen in Afghanistan und im Irak eine bis heute anhaltende Truppenbewegung in den Nahen und Mittleren Osten ausgelöst und die muslimische Bevölkerung gegen den Okzident aufgebracht. Die Errichtung des Internierungslagers in Guantánamo Bay, in dem mutmaßliche Fundamentalisten ohne anwaltlichen Beistand oder richterliches Urteil gefangen gehalten werden, sowie bei geheimdienstlichen Verhören angewandte Foltermethoden sprachen selbst der noch aus dem Jahr 1789 stammenden amerikanischen Bill of Rights Hohn.

Folterpraktiken

Vor diesem Hintergrund gegen Bush angestrengte Gerichtsverfahren wurden meist mit Verweis auf das generöse Kriegsvölkerrecht und, bezüglich der Verhörmethoden, aufgrund der lückenhaften Beweiskette eingestellt. Den Angriffen auf Afghanistan und den Irak wurde so in der öffentlichen Debatte die moralische Legitimität zwar weitgehend abgesprochen, von strafrechtlicher Relevanz sind die offiziell als Verteidigungskriege deklarierten Konflikte jedoch nicht ohne weiteres. Und für die grausame Folter der feindlichen Gefangenen wurden in der Tat niederrangige Angehörige amerikanischer Behörden belangt, der Präsident selbst will von nichts gewusst haben.

Was für Bush der "Kampf gegen den Terror" war, ist für Obama der "Drohnenkrieg". Bei diesem werden zwar nicht flächendeckend Bomben abgeworfen, und angebliche Terroristen verschwinden auch nicht in Isolationshaft – sie werden jedoch von unbemannten Flugobjekten und ohne Gerichtsverfahren getötet. Während des von seinen Beratern "Terrordienstag" genannten Termins im Weißen Haus gibt der Präsident im Wochenrhythmus die Namen der nächsten Zielpersonen frei.

Abgesehen von den langfristigen politischen Folgen, die mit der Traumatisierung ganzer Landstriche des Orients einhergehen, sind solche Angriffe auch juristisch bedenklich: Aufgrund ihrer Heimtücke und der unverhältnismäßigen zivilen "Kollateralschäden" handelt es sich völkerstrafrechtlich im Prinzip um Kriegsverbrechen. In Ländern, mit denen sich die USA offiziell nicht einmal im Krieg befinden, müssen die tausendfach und wenig präzise ausgeführten Tötungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten.

Obama ist von seiner Courage selbst überrascht. Es habe sich herausgestellt, dass er richtig gut darin sei, Leute umzubringen, witzelte er im kleinen Kreis. Dabei habe er vor Amtsantritt gar nicht gewusst, dass das eine seiner Stärken sein würde. Das Weiße Haus, welches diese Aussage nie dementiert hat, bringt mit der Zurschaustellung seines tötenden Präsidenten befreundete westliche Staaten, die sich öffentlich gegen die Assad'schen Folterkammern in Syrien oder die russische Aggression auf der Krim engagieren, in Verlegenheit; denn wenn der Präsident des mächtigsten Rechtsstaats der Welt sagt, er sei gut im Töten, ist es bis zur Legitimation von Unrechtsregimen nicht weit.

Um seine Glaubwürdigkeit nicht untergraben zu sehen, bleibt dem Okzident nur, die von ihm in die Welt gerufene internationale Strafjustiz ebenfalls auf die eigenen Verursacher anzuwenden. Die juristische Immunität, welche der 44. US-Präsident während seiner Amtszeit genießt und die es anderen Staaten untersagt, eine Strafverfolgung aufzunehmen, wird zum Jahresende hinfällig. Es darf freilich daran gezweifelt werden, dass ein mit den USA befreundeter Staat den dann ehemaligen Staatschef anklagen wird; und ein feindliches Land könnte gar militärisch von den Amerikanern zur Ordnung gerufen werden. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag muss auf solche Befindlichkeiten jedoch keine Rücksicht nehmen; seine Mitgliedsstaaten haben Amtsimmunität als Verhinderungsgrund der Gerichtsbarkeit in den Statuten explizit ausgeschlossen. Die USA haben sich der Rechtsprechung des IStGH zwar nie unterworfen, für die Mobilisierung der Richter würde es jedoch genügen, wenn der Tatort der amerikanischen Drohneneinsätze in einem IStGH-Mitgliedsstaat wie beispielsweise Afghanistan liegt.

Haft statt Luxusvilla

Dass Barack Obama nach seinem Auszug aus dem Weißen Haus, anstatt in seine soeben erstandene Luxusvilla in der Washingtoner Innenstadt zu ziehen, hinter Gittern landet, mag äußerst zweifelhaft erscheinen. Doch bereits das Einleiten eines ordentlichen Gerichtsverfahrens würde den Hinterbliebenen der Opfer ansatzweise Genugtuung verschaffen und der arabischen Welt ein Stück ihrer Würde zurückgeben. Insbesondere hätte das neu geweckte Bewusstsein für das internationale Strafrecht weltweit Signalwirkung, und selbst ohne Verurteilung gewönne der Westen Glaubwürdigkeit zurück. Schließlich könnte die Verleihung des Friedensnobelpreises für den Neustart mit dem Morgenland sowie für die Verteidigung der Menschenrechte im Nachhinein, obgleich auch ganz anders als von Obama gedacht, doch noch gerechtfertigt werden. (Josef Alkatout, 15.12.2016)