Berlin – Das Auswärtige Amt in Deutschland muss dem "Tagesspiegel" Auskunft geben, wie es das Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan juristisch bewertet. Bisher hatte das Auswärtige Amt die Auskunft verweigert, um Böhmermann vor einer Vorverurteilung zu schützen. Böhmermann unterstützt jetzt eine Auskunftsklage des "Tagesspiegel" und verzichtet auf die Rechte aus seiner gesetzlichen Unschuldsvermutung, die der Freigabe von Informationen entgegenstanden, schreibt der "Tagesspiegel". Er wolle "Klarheit darüber, warum das Bundeskanzleramt sein Gedicht für strafbar hielt".

Wie berichtet hatte Erdoğan den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung angezeigt. Kanzlerin Angela Merkel ließ die Ermittlungen zu, sie bezeichnete das Schmähgedicht, das Böhmermann Ende März 2016 in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte, als "bewusst verletzend". Böhmermann erklärte damals, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen.

Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft in Mainz wie berichtet die Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren. (red, 3.1.2017)