Bregenz/Salzburg – Die Bettelverbote in den Landeshauptstädten Bregenz und Salzburg haben zuletzt den Verfassungsgerichtshof beschäftigt. Mit einem Erkenntnis vom Dienstag hat das Höchstgericht nun das Bettelverbot in Bregenz teilweise aufgehoben, in Salzburg wurde ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet.

In Vorarlberg ist aggressives und aufdringliches Betteln verboten, die Stadt Bregenz weitete das Verbot auch auf stilles Betteln in der Innenstadt aus. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Freiheit der Meinungsäußerung und wandte sich an den Verfassungsgerichtshof.

Kein Verbot auf Vorrat zulässig

Das Höchstgericht erkannte, dass das Verbot nur während der Märkte und am Ort der Märkte zulässig ist. Begründet wird das, wie bereits im Vorjahr im Fall Dornbirn, mit der erschwerten Benützung der Märkte durch Marktbesucher durch die Anwesenheit Bettelnder.

Aufgehoben werden muss das Verbot jedoch für alle anderen Veranstaltungen wie Bregenzer Festspiele und Sportevents, Faschingsumzüge und Ähnliches. Dafür fehle von der Stadt eine entsprechende Begründung. Sie habe lediglich "undifferenziert" die Erfahrungen mit Märkten auf Veranstaltungen übertragen und damit quasi ein "Verbot auf Vorrat erlassen".

Salzburg: Noch keine Entscheidung

Offen bleibt die Frage des Bettelverbots in der Salzburger Innenstadt. Dazu hat das Höchstgericht ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet. Anlass war die Beschwerde einer Frau, die für stilles Betteln in der Getreidegasse 100 Euro Strafe bezahlen musste.

Das weitläufige Verbot in der Salzburger Innenstadt könnte einem ausnahmslosen Verbot gleichkommen und würde damit gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die Freiheit der Meinungsäußerung verstoßen. Nun wird geprüft, ob eine Aufhebung notwendig ist. (Jutta Berger, 15.3.2017)