Innsbruck – Nach dem Volksanwaltschaftsbericht über teils schwere Mängel in Pflege- und Altenheimen hat die vom Land Tirol eingesetzte Expertenkommission ihren Bericht samt "Handlungsempfehlungen" vorgelegt. Letztere umfassen unter anderem eine Novelle des Tiroler Heimgesetzes mit verbindlichen Personalvorgaben sowie eine bereits angekündigte Neuorganisation der Aufsicht.

So soll die Aufsicht der Heime künftig nicht mehr den Bezirkshauptmannschaften obliegen, sondern dem Amt der Tiroler Landesregierung, erklärte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Ein dreijähriger Prüfplan soll erstellt werden – die Frequenz der Prüfung damit wie bereits ins Auge gefasst auf drei Jahre verkürzt werden.

Gewaltschulungen

Die Novelle des Heimgesetzes soll unter anderem verbindliche Vorgaben zum Personal mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten bzw. die verbindliche Qualifikation der Führungskräfte in allen Heimen zum Gegenstand haben, sagte Margit Führer, die Vorsitzende der Expertenkommission. Auch die bereits in Auftrag gegebene Tarifreform mit einheitlichen Standards der Heime für Personalschlüssel, Nachtdienste und soziale Betreuung wurde aufgelistet. Zudem legte die Kommission der Politik unter anderem nahe, die Mitarbeiter bezüglich Gewalt regelmäßig zu schulen und eine flächendeckende ärztliche Versorgung zur Diagnostik und Behandlung von gerontopsychiatrisch erkrankten Bewohnern sicherzustellen.

Tirol war ursprünglich in zwei Fällen betroffen. Einer der Fälle habe jedoch keinem konkreten Wohn- oder Pflegeheim zugeordnet werden können, so Führer – und dies trotz konkreter Nachfrage bei der Volksanwaltschaft in Wien. Dies habe mit dem Datenschutz zu tun, habe es dort geheißen. Mittlerweile sei der Fall jedoch gelöst. Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern sollen dazu geführt haben, dass inkontinente Bewohner, die vom Tagdienst vor dem Zubettgehen nicht gereinigt und mit frischen Inkontinenzprodukten versorgt worden waren, auch vom Nachtdienst ignoriert wurden. Der zweite Fall habe eine nicht genehmigte Einrichtung betroffen. (APA, 3.7.2017)