Kufstein – Der Pistenchef eines Skiliftes in Söll in Tirol ist am Dienstag am Bezirksgericht Kufstein wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der 46-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 2.800 Euro, die Hälfte davon bedingt, weil er eine Schneekanone nicht ausreichend abgesichert haben soll. Ein sechsjähriges Mädchen, das gegen das Gerät geprallt war, erlitt dadurch tödliche Verletzungen.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Richterin meinte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Schneekanone zwar mobil gewesen sei, da sie aber stationär verwendet worden sei, hätte sie abgesichert werden müssen. Der Betriebsleiter hatte sich zu Verhandlungsbeginn nicht schuldig bekannt. Dem Prozess am Dienstag waren Ermittlungen eines Sachverständigen für Pistensicherheit vorausgegangen. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Jänner eine Obduktion des Kindes angeordnet.

Offenes Schädel-Hirn-Trauma

Der Angeklagte meinte vor Gericht, dass er für die Absicherung der Schneekanone den Leitfaden für Verkehrssicherungspflichten auf österreichischen Skipisten herangezogen habe. Demnach sei für mobile Schneekanonen nur eine optische Kennzeichnung notwendig.

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl wären die Verletzungen des Mädchens jedoch nicht entstanden, wenn Aufprallmatten an der Schneekanone angebracht gewesen wären. Die Sechsjährige sei schließlich an einem offenen Schädel-Hirn-Trauma gestorben. Warum das Mädchen damals aus der Skigruppe ausgebrochen war und die Kontrolle über die Ski verloren hatte, konnte sich jedoch niemand erklären. Die junge Deutsche war zum Unfallzeitpunkt aber jedenfalls gesund, meinte Rabl.

Teil einer Schülergruppe

Das tödlich verunglückte Mädchen war als Mitglied einer fünfköpfigen Schülergruppe in Begleitung eines staatlich geprüften Skilehrers und zweier Hilfsskilehrer auf der Piste "Stöckl Nr. 44" in der "Skiwelt Wilder Kaiser" gefahren. Kurz vor 14.15 Uhr kam es zu dem Unfall. Die Sechsjährige hatte die Kontrolle über ihre Ski verloren und die Umzäunung der Schneekanone durchbrochen. Dabei war das Mädchen seitlich mit dem Kopf gegen den am Standfuß der Schneekanone befindlichen Hydranten geprallt. Das Kind verstarb noch an Ort und Stelle. (APA, 4.7.2017)