455.000 Menschen in Österreich beziehen derzeit Pflegegeld, manche Betroffene fühlen sich alleingelassen: "Wer seine Angehörigen daheim pflegt, den lässt man am ausgestreckten Arm verhungern."

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Wien – Als das Parlament den Pflegeregress abschaffte, stimmte Doris M. nicht in den Jubel ein. Einen Akt der Gerechtigkeit könne sie dahinter nicht entdecken, sagt die 55-Jährige: "Ich bin den Leuten nichts neidig, aber der Staat misst da mit zweierlei Maß." Während die öffentliche Hand das Vermögen von Pflegeheimbewohnern künftig nicht mehr antastet, würden Betroffene in den eigenen vier Wänden "ganz schlecht" unterstützt: "Wer seine Angehörigen daheim pflegt, den lässt man am ausgestreckten Arm verhungern."

Sie spreche aus eigener Erfahrung, erzählt M. Ihre Familie habe die nach einem Oberschenkelhalsbruch bettlägerige Oma mithilfe mobiler Pflegedienste eineinhalb Jahre bis zum Tod versorgt, die Mutter des Freundes sei aktuell in 24-Stunden-Betreuung: "Mit Pension und Pflegegeld geht sich das alles bei weitem nicht aus."

Vermögen flüssigmachen

Die resolute Wienerin ist nicht die einzige STANDARD-Leserin, die in Postings und E-Mails in diese Richtung argumentiert. Müssen Pflegebedürftige zu Hause in der Regel ihr Vermögen flüssigmachen, um sich Betreuung leisten zu können? Reichen Pension und staatliche Leistungen nicht aus?

Dem STANDARD liegen aktuelle Zahlen zur 24-Stunden-Betreuung vor. Ulrike Famira-Mühlberger vom Wirtschaftsforschungsinstitut hat anhand der Angebote der großen Non-Profit-Organisationen Caritas, Hilfswerk und Volkshilfe berechnet, welche Nettokosten Betroffenen abzüglich des Pflegegeldes und der bis zu einer Einkommensgrenze von 2.500 Euro netto im Monat ausgeschütteten staatlichen Förderung – monatlich 550 Euro für zwei selbstständige Kräfte – bleiben.

Pflegegeldbezieher der Stufe drei müssen demnach im Schnitt 1.400 bis 1.500 Euro im Monat privat aufbringen, um das Vollzeitservice bezahlen zu können, bei Stufe vier sind es 1.200 bis 1.300 Euro. Je höher Bedürftigkeit und Pflegegeld, desto kleiner die Finanzierungslücke: Bei Stufe fünf schlagen sich 950 bis 1.000 Euro zu Buche, bei Stufe sechs rund 550 bis 650 Euro. Dazu kommen einmalige Vermittlungsgebühren von 600 bis 850 Euro, die Betreuerinnen haben überdies Anspruch auf Kost und Logis.

Das zuständige Sozialministerium nennt keine offiziellen Zahlen, doch interne Berechnungen weisen ähnlich hohe Kosten aus. Und selbst dieses Niveau sei nur deshalb zu halten, merkt Famira-Mühlberger an, weil Betreuerinnen aus Rumänien und der Ostslowakei bereit sind, für 70 Euro brutto am Tag zu arbeiten.

Haus wird nicht verkauft

Da die durchschnittliche Pension hierzulande etwas mehr als 1.200 Euro brutto im Monat beträgt, liegt ein Schluss nahe: 24-Stunden-Betreuung ist für viele nur dann erschwinglich, wenn entweder Angehörige mitzahlen oder Vermögen vorhanden ist.

Sie kenne aber keinen Fall, wo jemand deshalb ein Haus oder sonst etwas verkauft habe, sagt Judit Marte-Huainigg von der Caritas: Wer sich diese Variante nicht leisten könne, weiche auf andere Modelle aus. Folglich ist die Rund-um-die-Uhr-Betreuung nur ein Minderheitenprogramm: Der Anteil unter den Pflegegeldbeziehern reicht von acht (Stufe drei) bis 16,3 Prozent (Stufe fünf).

Als Alternative bieten sich mobile Dienste zur stundenweisen Unterstützung an, wie sie ein Drittel aller 455.000 Pflegegeldbezieher nützt. Zuerst werden dafür die Bedürfnisse des Einzelnen abgeklärt. Die öffentliche Hand – zuständig sind in diesem Fall die Bundesländer – übernimmt einen Teil der Kosten, die Beiträge der Betroffenen hängen fast überall vom Einkommen und der speziellen Leistung ab. Kann jemand den Mindestsatz nicht zahlen, springt die Sozialhilfe ein – und da wird das Vermögen angerechnet.

In aller Regel reichten aber Pension und Pflegegeld aus, sagt Kurt Schalek, ein weiterer Caritas-Experte. Werde es finanziell eng, verzichteten Bedürftige erfahrungsgemäß eher auf manche Dienste, statt Vermögen zu verwerten. Anstelle der professionellen Heimhilfe würden dann Familie oder Nachbarn eingespannt – oder Angehörige zahlen eben mit.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will sich nicht nachsagen lassen, auf diese Gruppe vergessen zu haben. Geht es nach ihm, dann soll der Bund künftig die Hälfte der Kosten für mobile Dienste, die den Betreuten nach der Förderung durch die Länder noch bleiben, übernehmen. Bezahlen will Stöger das aus der gleichen Quelle wie das Aus für den Regress: einer Erbschaftssteuer.

Und der Rest? Während 17 Prozent der Pflegegeldbezieher im Heim liegen, werden 43 Prozent daheim gepflegt, ohne einschlägige Leistungen zuzukaufen. Unterstützung gibt es aber doch: So können sich Menschen, die ihre Arbeit wegen der Pflege eines nahen Angehörigen aufgeben, kostenlos weiter pensionsversichern.

Gewollter Sog ins Pflegeheim

Wifo-Expertin Famira-Mühlberger rechnet damit, dass sich mit dem Aus für den Regress die Präferenzen verschieben. Weil Bedürftige – und deren Erben – nicht mehr um ihre Vermögen bangen müssen, werde eine "Sogwirkung" in Richtung stationäre Pflege entstehen. Oder, in den weniger neutralen Worten mancher STANDARD-Poster: "Mehr Alte werden ins Heim abgeschoben."

Ist das im Sinne der Erfinder? Auch Kanzler und SPÖ-Chef Christian Kern erwartet einen Sog, sieht daran aber nichts Negatives. Eine stärkere Nachfrage nach Heimplätzen sei gewollt, argumentierte er unlängst, denn das entlaste vor allem pflegende Frauen: "Derzeit trauen sich Familien nicht, Angehörige im Heim unterzubringen, weil sie um ihr Erbe fürchten. Das ist kein guter Zustand." (Gerald John, 6.7.2017)